February 20, 2012 8:34 am

Vergleich zwischen Leo Kirch und der Deutschen Bank?

Der mittlerweile verstorbene Medienmogul Leo Kirch fokussierte sich Zeit seines Lebens auf Expansion. Für die Realisierung seiner Projekte setzte der Film- und Fernsehrechte-Makler auf prominente Protagonisten. Die Deutsche Bank und ihr damaliger Chef Rolf Breuer gehörten zunächst dazu. Allerdings hatte die gemeinsame Zeit ein Ende, als Breuer in einem Interview die Kreditwürdigkeit des Kirch-Imperiums anzweifelte und damit, so die Argumentation Kirchs und seiner Anwälte, die Insolvenz der Kirchmedia heraufbeschwor. Leo Kirch verklagte daraufhin die Deutsche Bank auf Schadensersatz. Nach jahrelangen, juristischen Schlachten scheint nun ein Vergleich zum Greifen nah.
800 Millionen Euro – Vergleichsweise wenig?
Die Deutsche Bank möchte die Akte Kirch vs. Breuer nun endgültig schließen, auch weil mit dem nahenden Antritt der designierten Ackermann-Nachfolger Anshu Jain und Jürgen Fitschen ein neues Kapitel aufgeschlagen werden soll – frei von Altlasten. Diese jedoch wiegen schwer, sollte sich der nun angestrebte 800-Millionen-Euro-Vergleich mit den Erben Kirchs materialisieren. Angesichts der zuvor geforderten 3,6 Milliarden Euro ist dies ein “Schnäppchen”. Die Anteilseigner der Deutschen Bank sehen dies anders, und so schloss die Aktie am Dienstag mit 1,8% im Minus. Inwieweit die Situation in Griechenland oder die Einigung mit den Kirch-Erben hier entscheidend waren, lässt sich jedoch nicht mit Bestimmtheit sagen. Realistisch jedoch ist die Annahme, dass Kirch-Erben und Insolvenzverwalter nicht unglücklich über den noch nicht ganz wasserdichten Vergleich sein werden. Beide Parteien sollen jeweils die Hälfte der avisierten Summe erhalten.
Deutsche Bank hofft auf Managerhaftpflicht
Die Deutsche Bank baut derweil auf Rolf Breuer’s Berufshaftpflichtversicherung und hofft, dass mehr als die Hälfte der Summe von den Versicherern getragen wird. Wer aber trägt die Verantwortung für die Entwicklung in diesem gut zehn Jahre währenden Rechtsstreit? Natürlich kann Rolf Breuer ein Teil davon zugesprochen werden, aber auch Ackermann hätte vorher eingreifen und die mediale Inszenierung von Kirch vs. Deutsche Bank stoppen können. So hätte man sich und in gewisser Weise auch den Aktionären zumindest einen Teil der Prozesskosten erspart. Immerhin würde der aktuell angebotene Vergleich 20 schwebende Verfahren beenden. Damit dies geschehen kann, müssen nun Rechtsgutachter die Vereinbarung zwischen Deutsche Bank und den Erben Leo Kirchs auf undichte Stellen prüfen. Erst dann wird man sich auf Seiten des Kreditinstituts sicher sein, wirklich alle Schadensersatzforderungen der Kirch-Vertreter mit dem Angebot von 800 Millionen Euro endgültig ad acta legen zu können.
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Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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