June 8, 2017 3:17 pm

Santanders Zwangsübernahme von Banco Popular

Die am Mittwoch bekannt gegebenen Übernahme der aufgrund hoher NPL-Bestände in Schieflage geratenen spanischen Krisenbank Banco Popular durch den iberischen Branchenprimus Santander für den symbolischen Wert von einem Euro, stellt ein Novum dar. Zum ersten Mal nämlich kommen die Bail-in-Regeln – also die Gläubigerbeteiligung bei der Abwicklung notleidender Banken – zum Einsatz.
So war es am Ende die europäische Bankenabwicklungsbehörde SRB (Single Resolution Board) , die am 06.06. die Entscheidung der Europäischen Zentralbank (EZB), dass Banco Popular “failing or likely to fail” war, gemeinsam mit den spanischen Autoritäten umsetzte und den Verkauf der mit 37 Milliarden Euro an Non-performing Loans belasteten Bank an die Santander Group bekannt gab.
Die Übernahme, so SRB-Chefin Elke König, sei im öffentlichen Interesse und schütze sowohl die Interessen der Kunden und Aktionäre von Banco Popular wie auch die Finanzmarktstabilität auf der Iberischen Halbinsel: “The decision […] safeguards the depositors and critical functions of Banco Popular. This shows that the tools given to resolution authorities after the crisis are effective to protect taxpayers’ money from bailing out banks”.
Santander kündigt Kapitalerhöhung von 7 Mrd. Euro an
Um die Übernahme vor allem der hohen NPL-Last von Banco Popular schultern zu können, kündigte Santander- Aufsichtsratsvorsitzende Ana Botín eine Kapitalerhöhung von sieben Milliarden Euro an. Zudem zeigte sie sich zuversichtlich, dass Santander das selbstgesteckte Ziel einer harten Eigenkapitalquote (CET 1) von über 11 Prozent für 2018 trotz der Übernahme erreichen werde und dass sich die Eingliederung der Banco Popular in die Satander Group kurzfristig neutral auf das Kernkapital auswirken werde.
Ebenso muss die Bank ihre Rücklagen für notleidende Kredite um 7,9 Milliarden Euro erhöhen. In jedem Fall will Santander weiterhin und noch stärker die Bank der Kleinen und Mittleren Unternehmen sein, was den iberischen Mittelstand sicher freuen wird, machte er Ende 2016 doch einen Marktanteil von 11,1 Prozent bei Santander und von 13,8 Prozent bei Banco Popular aus.
Verärgert hingegen könnten die Aktionäre und Inhaber nachrangiger Anleihen sein, wurden doch ihre Anteile durch die von SRB bzw. EZB verordnete Fusion (teilweise) abgeschrieben. Dass sowohl die Banco-Popular-Kundeneinlagen in Höhe von knapp 89 Millionen Euro in Spanien und rund 5,8 Millionen Euro in Portugal (Stand: 2016) sicher sind, wie auch Spaniens Steuerzahler nicht einspringen müssen, mag am Ende nicht für jeden die gute Nachricht an der Pleite der immerhin sechstgrößten Bank Spaniens sein, die ja gemeinsam mit anderen spanischen Banken bereits 2012 mit insgesamt 40 Milliarden Euro Staatshilfe vorläufig gerettet wurde.
Des einen Leid ist des anderen Debitos
Mit dem von der Europäischen Zentralbank beschlossenen und von der europäischen Bankenabwicklungsbehörde SRB (Single Resolution Board) abgewickelten Verkauf von Banco Popular an die Santander Group, haben die Bail-in-Regeln und damit vor allem die Gläubigerbeteiligung, das erste Mal eine konkrete Gestalt. Das Eingreifen der Markt- und Währungshüter – so sehr es auch dem öffentlichen Interesse und der Finanzmarktstabilität dienen mag – zeigt zudem auch das Versagen der Banco-Popular-Verantwortlichen. Schließlich schafften diese es nicht, den hohen Bestand an Non-performing Loans über viele Jahre hinweg abzubauen geschweige denn in wertvolle Liquidität umzuwandeln.
Schade, hätten sie doch jederzeit unsere Debitos Forderungsbörse nutzen und darüber ihre Non-performing Loans effizient verwerten können – so wie dies über 40 europäische Banken machen und neben ausgefallenen Forderungen auch auch besicherte und unbesicherte Kredite im Echtzeit-Auktionsverfahren anbieten.
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Die Quellen zu unserem Artikel wie auch weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter unten aufgeführten Links:
Manager Magazin online:

Single Resolution Board (SRB) Press Release:

Grupo Santander Pressemitteilung:

Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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