May 5, 2017 3:07 pm

Puerto Rico: Schulden-Sonnenuntergang in San Juan

Puerto Rico ist zahlungsunfähig und begibt sich passend zum Klima des Freistaates im Außengebiet der USA unter den Gläubiger-Schutzschirm. Der Insolvenzschutz soll weitere Gläubiger das Staates davon abhalten, für die Erfüllungen ihrer Forderungen zu klagen. Gouverneur Ricardo Rosselló erklärte am Mittwoch, dass der Freistaat den insgesamt 74 Milliarden US-Dollar schweren Schuldenberg wie auch die 49 Milliarden US-Dollar an Pensionsansprüchen nicht mehr schultern kann. Auch können operative Aufwendungen nicht mehr aufgebracht werden.
Der Finanzplan, den der erst seit Januar 2017 amtierende Rosselló vorgelegt hatte, deckt weniger als ein Viertel der Anleihen-Rückzahlungen, die in den nächsten zehn Jahren fällig werden. Das als Title III benannte gerichtliche Schuldnerschutzverfahren soll vor allem dazu dienen, weiterhin Beamtengehälter zahlen und (damit) die Sicherstellung der wichtigsten öffentlichen Dienstleistungen gewährleisten zu können.
Reicher Hafen – arme Gläubiger
Gründe für den Bankrott des “reichen Hafens” (wie Puerto Rico übersetzt heißt) seien ein Fehlen an Transparenz in Finanzfragen, exzessive Ausleihungen, Managementversagen und eine schwere Wirtschaftskrise.
Ein Drittel der Forderungen gegen Puerto Rico besitzen Hedgefonds wie Aurelius Capital Management, Monarch Alternative Capital und Whitebox Advisors. Sie und alle anderen Anleihen-Gläubiger werden am Ende entweder leer ausgehen oder aber sehr lange warten müssen, um an ihr Geld bzw. wenigstens an ein Teil dessen zu kommen. Umso heftiger fallen die Beschwerden gegen die Entscheidung des Gouverneurs zugunsten eines Schutzschirmverfahrens für Puerto Rico aus.
Damit habe er die Entwicklung des Freistaates für Jahre gehemmt und entschieden, Puerto Rico zu einem nächsten Argentinien zu machen, das 2001 Pleite ging und darauf die Rückzahlungen fälliger Staatsanleihen stoppte. Es ist aber auch das Argentinien, gegen das zahlreiche US-Hedgefonds erfolgreich die Rückzahlung von insgesamt rund 10 Milliarden US-Dollar gerichtlich durchsetzten. Und das Argentinien, dass letztes Jahr wieder an den Bondmarkt zurückkehrte.
Debitos als sicherer Hafen für Ihren Forderungsverkauf
Auch wenn das Schutzschirmverfahren, unter das sich Puerto Rico begeben will, nicht 1:1 mit dem deutschen Modell der Insolvenz in Eigenregie vergleichen lässt, gibt es dennoch Parallelen. Denn wie auch die Hedgefonds im Falle des Freistaates in der Karibik, müssen auch die Gläubiger deutscher Unternehmen, die die Restrukturierung in Eigenverwaltung gewählt haben, einen langen Atem haben. Schließlich ziehen sich Insolvenzverfahren nicht selten über Jahre hin – mit oft ungewissem Ausgang für die Gläubiger.
Umso besser, dass sie mit Debitos von einer Plattform profitieren, über die sie Gläubigerforderungen schnell und einfach verwerten können – bei maximierten Erlösen, einer signifikanten Reduktion des internen Koordinierungsaufwandes und in einer bisher unerreichten Geschwindigkeit. Die Möglichkeit, mehrere Investoren gleichzeitig anzusprechen und deren Echtzeit-Wettbewerb sorgt für transparente Marktpreise und eine Maximierung der Erlöse.
Zudem hat sich Debitos auch als Zweitmarkt für Insolvenzforderungen etabliert. Gläubiger kürzen mit dem Verkauf offener Forderungen über unsere Online-Forderungsbörse Zeit und Nerven raubende Insolvenzverfahren ab und können sich schnell wieder dem Tagesgeschäft widmen.
Zudem nutzen auch Insolvenzverwalter unsere Debitos Forderungsbörse, um der Insolvenzmasse durch den Verkauf titulierter Forderungen gegen Drittschuldner oder auch von Insolvenzquoten, wertvolle Liquidität zuzuführen. Ein sprichwörtlicher Sonnenstreif am Horizont also, der zwar die Puerto Ricos Bonds-Gläubiger wahrscheinlich nicht erreicht, dafür aber ein sicherer “Hafen” für bereits rund 470 institutionelle Investoren aus Großbritannien, den USA und ganz Europa ist.
Die Quellen zu unserem Artikel wie auch weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter unten aufgeführten Links:
Bloomberg online:

TheStreet online:

Deutschlanddfunk online:

Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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