Neue NPL-Regeln für Banken
Der Ratsvorsitz und das Europäische Parlament haben sich auf neue Rahmenbedingungen für den Umgang mit ausgefallen Krediten von Banken verständigt. Europas Geldinstitute sind zukünftig dazu verpflichtet, bei neu auftretenden NPLs eine sogenannte Mindestdeckung zu erfüllen. Wie die Börsen-Zeitung heute berichtet, müsse bei einem Ausfall eines nicht besicherten Kredits die komplette Summe innerhalb von drei Jahren zurückgelegt werden. Für besicherte Kredite haben die Geldinstitute sieben Jahre Zeit. Für die mit Immobilien besicherten Kredite sei ein noch leichteres Regime vorgesehen, das eine komplette Abdeckung erst nach neun Jahren vorsieht, schreibt die Börsen-Zeitung.
Den Ratsvorsitz hat aktuell Österreichs Bundesfinanzminister Hartwig Löger inne. Er ist der Meinung, die EU habe in den vergangenen Jahren „entscheidende Fortschritte dabei erzielt, für nachhaltigere Bankbilanzen zu sorgen und die Bestände an notleidenden Krediten abzubauen. Allerdings fehlte bisher ein umfassender Rahmen, um ihre künftige Anhäufung zu verhindern. Das ist es, was wir heute dank der Einigung mit dem Europäischen Parlament erreicht haben“. Die Einigung werde jetzt den EU‑Botschafterinnen und ‑Botschaftern zur Billigung vorgelegt. Anschließend werden das Parlament und der Rat ersucht, die vorgeschlagene Verordnung in erster Lesung anzunehmen. Börsen-Zeitung, Europäischer Rat
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