February 6, 2013 9:06 am

Land Hessen treibt Außenstände durch Inkasso ein

Ende November 2012 wurde das neue „Hessische Justizkostengesetz“ vom Wiesbadener Landtag verabschiedet. Es sieht vor, dass das Land Hessen künftig die Unterstützung von Inkassounternehmen in Anspruch nehmen darf, um Außenstände beizutreiben. Damit sollen das Forderungsvolumen reduziert und echte Einnahmen für die hessische Landeskasse generiert werden. Zwischen 2006 und 2008 blieben laut Angaben des hessischen Justizministeriums Gerichtskosten zwischen 13,5 und 15,9 Millionen Euro unbezahlt. Der Geschäftsführer des Bundesverbandes der Inkasso-Unternehmen e.V., Kay Uwe Berg, begrüßte diesen Beschluss und betonte die Bedeutung des Inkasso als unverzichtbare Dienstleitung für die Allgemeinheit. Weiterhin fügte er hinzu: „In der Zusammenarbeit mit den Gerichtskassen können Inkasso­unternehmen ihre unbestreitbare Expertise beim Forderungseinzug in den Dienst der Steuerzahler stellen und dazu beitragen, wichtige öffentliche Aufgaben zu finanzieren.“
Forderungsverkauf auch für Bundesländer eine valide Option
Am Beispiel des neuen hessischen Justizkostengesetzes lässt sich ablesen, dass das Outsourcing des Forderungsmanagements auch für die Verwaltung der Bundesländer eine spürbare Entlastung und bei gleichzeitigem Liquiditätsgewinn bedeuten kann. In diesem Zusammenhang kann eine moderne Online-Plattform wie Debitos ergänzend eingesetzt werden. Schließlich geht es oftmals eben gerade nicht um eine Langzeitüberwachung, wie Inkassounternehmen sie leisten können, sondern Gläubiger möchten ihre Altforderungen gerne auf einen Schlag verkaufen. So ermöglicht Deutschlands erste Forderungsbörse Unternehmen und Städten erstmalig, Außenstände im Auktionsverfahren zu verkaufen und durch den Wettbewerb zwischen den Käufern ihren Erlös zu maximieren. Dabei unterstützen ein starkes Netzwerk renommierter Partner sowie ein standardisierter Kauf- und Abtretungsvertrag, der Verkäufer vor langen Vertragsverhandlungen und eventuellen Überraschungen bewahrt.
Klage gegen Länderfinanzausgleich zeigt Mittelknappheit auf
Neben dem neuen Justizkostengesetz strebt das Land Hessen aber auch in anderer Hinsicht einen Sparkurs an. Gemeinsam mit der Bayerischen Landesregierung klagt Wiesbaden beim Bundesverfassungsgericht gegen den Länderfinanzausgleich. Solidarität in allen Ehren. Da nunmehr aber neben Bayern und Hessen nur noch Baden-Württemberg als Geberland geblieben ist und sich die Situation der weniger finanzstarken Bundesländer trotz Milliardenzahlungen nicht gebessert hat, „halten die Bayerische Staatsregierung und die Hessische Landesregierung das geltende System des bundesstaatlichen Finanzausgleichs für verfassungswidrig“. Vor allem setzt es die falschen Anreize – erfolgreiches Wirtschaften wird bestraft und Schuldenmachen belohnt. Das kann langfristig nicht gutgehen. So wurden im vergangenen Jahr 7,93 Milliarden Euro innerhalb der Bundesländer umverteilt. Zu diesem Betrag steuerte Bayern 3,9 Milliarden Euro bei, während Baden-Württemberg 2,69 Milliarden und Hessen knapp 1,33 Milliarden Euro einzahlten. Allerdings war die Belastung pro Kopf In Hessen am höchsten. Da ist es an der Zeit, innovative Instrumente zur Reduktion von Außenständen zu nutzen.
 

Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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