(K)ein Grund zum Feiern? Zehn Jahre Bad-Bank-Gesetz
Ein umstrittener Beschluss: Vor zehn Jahren ist das Bad-Bank-Gesetz in Deutschland verabschiedet worden. Während der Bundestag das „Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung“ bereits am 3. Juli 2009 beschlossen hatte, stimmte eine Woche darauf auch der Bundesrat zu. Und auch die EU-Kommission gab am 31. Juli 2009 grünes Licht.
Das Gesetz sollte den Banken als Rettungsanker in der Finanzkrise dienen. Demnach ist es den Kreditinstituten hierzulande seither gestattet, faule Wertpapiere oder auch ganze Geschäftsbereiche, die sie nicht mehr zum Kerngeschäft zählen, in Zweckgesellschaften unter staatlichem Dach zu bündeln. Die Idee dahinter: Dank der auf diese Weise bereinigten Bilanzen sollen die Banken von den Risiken abgeschirmt und so die Kreditvergabe wieder angekurbelt werden. Für die Befürworter ist klar: Die Rechtsvorschrift ermöglicht es den Finanzinstituten, Zeit zu gewinnen. Diese kann dann wiederum in Investitionen in die gesunden Geschäftsbereiche gesteckt werden.
Kritiker des Bad-Bank-Gesetzes bemängeln hingegen, dass die Risiken in den Bankbilanzen nur zeitweise ausgelagert werden. Demnach muss eine Bank, sofern am Ende der Abwicklung ein Verlust anfällt, für diesen aufkommen.
Ein Beispiel: Die ehemalige Düsseldorfer WestLB war das erste Kreditinstitut, für das eine Bad Bank gegründet wurde. Ende 2009 gliederte die Landesbank Papiere im Wert von rund 77 Milliarden an die Erste Abwicklungsanstalt (EAA) aus. Nach der Zerschlagung der WestLB 2012 übernahm die öffentlich-rechtliche Einrichtung weitere der Bestände; insgesamt im Wert von rund 200 Milliarden Euro. Ende vergangenen Jahres hatte die EAA 80 Prozent der Altlasten abgewickelt. FAZ
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