Italien droht Defizitverfahren
Die Europäische Kommission hat erste Schritte für ein Defizitverfahren gegen Italien eingeleitet. Laut eines aktuellen Berichts der Behörde habe die italienische Regierung bisher zu wenig gegen die hohe Staatsverschuldung des Landes unternommen. Im vergangenen Jahr war die Schuldenlast von 131,4 auf 132,2 Prozent des BIP gestiegen. Der Maastricht–Vertrag erlaubt allerdings nur eine Schuldenquote von 60 Prozent. Stimmen die EU-Staaten der Einschätzung der Kommission zu, würde Italien zunächst Auflagen erhalten, seine Schulden rasch zu reduzieren. Im Falle eines Defizitverfahrens wäre im äußersten Fall ein Bußgeld in Höhe von 0,2 Prozent des BIP fällig.
Italiens Premier Giuseppe Conte sagte, er werde weiter für Italien kämpfen, um ein Defizitverfahren zu verhindern: „Ich werde bis zum Schluss die größtmöglichen Anstrengungen unternehmen, um ein Verfahren abzuwenden, das dem Land sicherlich nicht gut tut.“ Vize-Regierungschef Amtteo Salvini will trotz der Drohung durch die Kommission allerdings weiter an den angekündigten Steuererleichterungen im Wert von 30 Milliarden Euro festhalten. Zudem sollen Mehrwertsteuererhöhungen von 23 Milliarden Euro wieder zurückgenommen werden. Damit steuert Italien im kommenden Jahr auf eine Neuverschuldung von fünf Prozent zu. Laut Maastricht–Regeln sind nur drei Prozent erlaubt. Frankfurter Allgemeine Zeitung
Haftungsausschluss
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte. Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere Fachberater. Für Entscheidungen, die auf Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden, wird keine Haftung übernommen. Eine Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der dargestellten Informationen entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(Bildrechte: istockphoto.com/A-Basler)
Kommentare sind geschlossen.