Insolvenzantragspflicht nach Flutkatastrophe ausgesetzt
In den letzten Tagen ist es in der Presse ruhig um die Flutkatastrophe entlang der Elbe geworden, die in der ersten Junihälfte die innerdeutschen Nachrichten beherrschte. Auch wenn das Wasser vor Ort bereits wieder zurückgegangen ist – der Pegelstand der Elbe in Dresden ist seit dem Höchststand von 8,76 Meter am 6. Juni 2013 auf 2,61 Meter am 4. Juli 2013 gefallen – steht den Betroffenen erhebliche Arbeit bevor. Neben den Kosten für den Wiederaufbau leiden die lokalen Unternehmen unter den zusätzlichen erheblichen Einbußen auf der Einnahmenseite. Die Kombination dieser beiden Effekte führt dazu, dass nun eine Insolvenzwelle bei den Unternehmen in den Hochwassergebieten droht.
Bundesregierung reagiert mit Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
Am 26. Juni hat das Bundeskabinett daher einen Gesetzesentwurf zur Aufbauhilfe nach Hochwasserschäden beschlossen. Unter anderem sieht der Gesetzesentwurf „eine bis zum 31. Dezember 2013 befristete Aussetzung der Insolvenzantragspflicht für Unternehmen vor, die infolge des Hochwassers in eine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung geraten sind“. Auf diese Weise soll Unternehmen, die eindeutig aufgrund des Hochwassers von Insolvenz bedroht sind, Zeit für Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen mit den finanzierenden Geldgebern gewährt werden. Schließlich sei nicht hinreichend gesichert, dass Unternehmen innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstfrist von drei Wochen effektiv entsprechende Leistungen zur Existenzrettung auszuhandeln könnten, so Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Erst wenn es den betroffenen Unternehmern nicht gelingen sollte innerhalb des erweiterten Zeitraums bis Jahresende die Liquidität im Unternehmen wiederherzustellen, müssen sie im Rahmen der neu beginnenden Frist von drei Wochen einen Insolvenzantrag stellen.
Deutschlands erste Forderungsbörse bietet Liquidität auf Abruf
Zwar ist die Gesetzesinitiative der Bundesregierung begrüßenswert. Dennoch bleibt fraglich, ob denn 6 Monate Fristverlängerung mehr als ein Tropfen auf den heißen Stein sind. Schließlich geht diese Zeit sehr schnell um. Umso wichtiger sind in diesem Zusammenhang unbürokratische Finanzierungslösungen, die kurzfristig zur Entspannung der Liquiditätslage beitragen. So können Unternehmen über die Debitos Forderungsbörse sowohl Forderungen mit langem Zahlungsziel als auch bereits überfällige und titulierte Forderungen im Auktionsverfahren meistbietend versteigern. Der Vorteil: Sie entscheiden selbst, wann welche Forderungen verkauft werden soll und bestimmen sogar den Mindestpreis, der erreicht werden muss, damit ein Verkauf zustande kommt. Mehr Kontrolle für den Verkäufer geht nicht. Kein Wunder, dass inzwischen mehr als 500 Unternehmen den Forderungsverkauf über Debitos nutzen!
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