Insolvenz-Drama beim Suhrkamp-Verlags mit erneuter Wende
Vor einigen Wochen berichteten wir bereits an dieser Stelle über die interessante Nutzung des ESUG durch den Suhrkamp-Verlag. Der recht kreative Plan der Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz sah vor, mit Hilfe der neuen Möglichkeiten des ESUG den nunmehr seit Jahren anhaltenden Streit mit dem Minderheitsgesellschafter Hans Barlach um die Entscheidungshoheit im Suhrkamp Verlag endlich beizulegen. Nachdem Literaturliebhaber und andere Beobachter schon aufatmen wollten, wurden sie dieser Tage eines Besseren belehrt. Das Landgericht Frankfurt stoppte nun nämlich die Pläne einer Umwandlung des Verlages in eine Aktiengesellschaft und untersagte der Familienstiftung, im Insolvenzverfahren für eine Umwandlung der Suhrkamp Verlag GmbH und Co. in die Surkamp Verlags AG zu stimmen. Diese Umwandlung aber gilt als Kernstück des im letzten Monat vorgelegten ESUG-Insolvenzplans. Das Nein der Richter zur Surhkamp AG ist damit auch ein Nein zu den Nachteilen, die Hans Barlach dadurch entstünden. Schließlich wäre er als ein Aktionär von vielen nicht mehr in der Position, großen Einfluss auf die Ausrichtung des Verlages zu nehmen.
Vermutlich erste ESUG-Grundsatzentscheidung
Die Richter begründen ihr Urteil damit, dass die Umwandung des Suhrkamp-Verlags in eine AG alleine auf die Belange der Familienstiftung als Mehrheitseigentümer abziele und vornehmlich dem Zweck diene, den Minderheitsgesellschafter Barlach loszuwerden. Gleichzeitig solle die Suhrkamp-Insolvenz nach den Regeln des ESUG ablaufen. Doch existieren für dieses erst seit dem März 2012 geltende und somit sehr junge Gesetz noch keine höchstrichterlichen Grundsatzentscheidungen. Dies lässt weitere rechtliche Auseinandersetzungen erwarten. Zudem kollidieren bei Suhrkamp die Interessen der beiden verfeindeten Lager mit denen der Gläubiger. Und auch eine Insolvenz nach dem neuen Insolvenzrecht – das sollte nicht vergessen werden – dient nicht dazu, interne Machtkämpfe über „strategische Pleiten“ zu regeln, sondern dazu, die Ansprüche der Gläubiger optimal zu befriedigen.
Schnelle Lösung für Suhrkamp-Gläubiger
Die Familienstiftung um Verlagschefin Ulla Unseld-Berkéwicz hat bereits Berufung angekündigt. Die Gläubiger des Suhrkamp-Verlags hingegen sollten andere Pläne schmieden. Eine der Möglichkeiten, die sie jederzeit nutzen können, ist der Verkauf ihrer Forderungen gegen den Suhrkamp-Verlag. Hierfür bietet die Debitos Forderungsbörse eine Online-Plattform, über die sowohl einzelne Forderungen als auch ganze Forderungsportfolien im Auktionsverfahren mit über 220 qualifizierten Käufern veräußert werden können. So wird nicht nur eine mögliche Unendliche Geschichte (auch wenn die im Thienemann Verlag erschien) um einige unschöne Kapitel gekürzt. Der regresslose Forderungsverkauf erreicht außerdem, dass neben zukünftigen Erlösen auch sämtliche Ausfallrisiken auf den Käufer der Forderungen übergehen.