Hebesätze bei Gewerbe- und Grundsteuern helfen nicht
Der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) hat kürzlich seine aktuelle Übersicht zu Gewerbe- und Grundsteuern vorgelegt. Erstmalig wurden in diesem Jahr auch die aktuellen Realsteuerhebesätze für Kommunen ab 20.000 Einwohnern mit einbezogen. Die Resultate stoßen nicht nur beim DIHK auf Kritik. So würden viele Hebesatzerhöhungen durchgeführt, um kommunale Haushalte zu sanieren. Dadurch nimmt „die Belastung der Unternehmen mit Realsteuern kontinuierlich zu”, so Rainer Kambeck, Bereichsleiter Steuern beim DIHK. Das mindert nicht nur die Attraktivität der Wirtschaftsstandorte an sich sondern auch deren innerdeutsche Wettbewerbsfähigkeit. Denn, so Kambeck weiter, „die unbestritten schwierige Haushaltslage vieler Kommunen lässt sich nicht mit Steuererhöhungen lösen“. Zudem sei auch die enorme Spreizung zwischen Hoch- und Niedrigsteuerkommunen kritisch zu betrachten. Gerade in Gebieten, die ohnehin schon mit starken Strukturveränderungen kämpfen, sind steigende Hebesätze nämlich besonders kontraproduktiv.
Gewerbesteuerliche Hinzurechnungen gehen Unternehmen an die Substanz
Vor allem die seit 2008 geltenden gewerbesteuerlichen Hinzurechnungen – also die teilweise Hinzurechnung von Entgelten für Schulden und Leasingraten auf den Gewinn – gefährdet inzwischen die Substanz zahlreicher Unternehmen. Eine Streichung, so Kambeck, sei „ein dringender und angemessener Ausgleich für die steigenden Hebesätze“. Eine solche Streichung wäre gerade für Unternehmen in jenen 27 Gemeinden von hoher Bedeutung, in denen in diesem Jahr der Hebesatz für die Gewerbesteuer erhöht wurde. Bei den Gemeinden ab 50.000 Einwohnern ist es jede dritte Kommune, die tiefer in die Taschen der Unternehmen greift. Im Schnitt liegt der Hebesatz für die Gewerbesteuer aktuell bei 428 Prozent (Vorjahr: 425 Prozent). Nordrhein-Westfalens Kommunen sind dabei mit 459 Prozent die eifrigsten Gewerbesteuer-Erheber, während der Wert in Brandenburg mit 378 Prozent noch relativ moderat ausfällt.
Liquidität auf Abruf durch Forderungsverkauf
Während in der Schweiz die Kantone im Wettbewerb um die größten Unternehmen ihre Steuern senken, lässt sich hierzulande das gegenteilige Phänomen beobachten. Da verwundert es wenig, wenn immer häufiger Unternehmen in Gemeinden mit niedrigeren Grund- und Gewerbesteuern umziehen. Zusätzliche Liquidität auf Abruf können Unternehmen ganz unabhängig von ihrer Gemeinde durch den Forderungsverkauf im Auktionsverfahren erzielen. So lässt sich der substantiellen Belastung durch hohe Grund- und Gewerbesteuern entgegenwirken. Dabei sorgt genau der Wettbewerb zwischen den mehr als 200 qualifizierten Käufern, den die deutschen Gemeinden vermissen lassen, für den maximalen Erlös für jede Forderung. Denn Unternehmen wissen am besten, was für sie und ihr Geschäft am besten ist – und sollen dies auch individuell je nach Unternehmenssituation entscheiden können.
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