October 19, 2011 1:47 pm

Grauzone besser beleuchten: BDIU fordert stärkere Überwachung der Inkassounternehmen

Der Präsident des Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen e.V., Wolfgang Spitz, sprach sich letzte Woche in Berlin für eine strengere Aufsicht über Inkassounternehmen aus. Er betonte dabei, dass Unternehmen und Verbrauchern mehr Rechtssicherheit bei der Zusammenarbeit mit seriösen Inkassodienstleistern bräuchten. Dies würde maßgeblich dazu beitragen, dass Inkasso als seriöse Dienstleistung wahrgenommen werde. Die Instrumente, die derzeit den Behörden zur Verfügung stünden, seien nicht wirkungsvoll genug, um die schwarzen Schafe der Branche nachhaltig aus dem Verkehr bzw. aus dem Geschäft mit der Forderungseinziehung zu ziehen.
Sanktionskatalog und strengere Auflagen für eine bessere Überwachung
Wolfgang Spitz sieht das Problem mit unseriösen Anbietern von Inkasso unter anderem in der Anwendung des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) bzw. in den Bestimmungen für die Gründung eines Inkassounternehmens bzw. auch des Entziehens einer bestehenden Inkassoregistrierung. Das Rechtsdienstleistungsgesetz besteht seit gut drei Jahren. In dieser Zeit, so der BDIU-Präsident, seien lediglich dreimal Registrierungen seitens der Behörden widerrufen worden. Daher bevorzugt Spitz einen graduellen Sanktionskatalog, so wie ihn der größte europäische Branchenverband für Forderungseinziehung bereits seit längerer Zeit anwendet. Von einer Rüge über eine Geldbuße bis hin zum Ausschluss aus dem BDIU reichen die Maßnahmen, um gegen den Kodex des Branchenverbandes verstoßende Mitglieder zu verwarnen und zu bestrafen.
So müssen sich alle der 560 Mitgliedsunternehmen im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen dazu verpflichten, die ihnen von den Gläubigern zum Einzug übertragenen Forderungen einer grundsätzlichen Prüfung unterziehen, bevor sie sie geltend machen. Tauchen Unstimmigkeiten oder Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Forderungen auf, dürfen im BDIU organisierte Inkassounternehmen ein entsprechendes Mandat nicht übernehmen. Keine Geschäfte mit dubiosen Auftraggebern also – zum Wohle der Gläubiger wie auch der Schuldner.
Zurück in die Zukunft
Um eine effizientere Überwachung jener Inkassounternehmen zu gewährleisten, die es mit den Vorschriften nicht so eng nehmen, müssten die gesetzlichen Schlupflöcher geschlossen werden. Eine Möglichkeit sieht Wolfgang Spitz darin, die Aufsicht über Inkassounternehmen zu verschärfen, am besten durch die Übernahme der Sanktionsmöglichkeiten, die bis vor dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetz im Rechtsberatungsgesetz galten. Dies wäre eine sinnvolle Nachjustierung, um mehr Rechtssicherheit für Gläubiger, Verbraucher und die Inkassowirtschaft zu schaffen.
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Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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