Fallstricke für Jungunternehmer
Viele Existenzgründer führen keine Mehrwertsteuer ab, obwohl sie dazu verpflichtet wären. Seit Einführung des Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes ist das gefährlich.
Im November 2010 hatte sich ein junger Unternehmer als Ebay-Verkäufer selbstständig gemacht, Mitte Dezember schon war er de facto ein Steuerhinterzieher. Der Mann hatte in der Annahme, als Kleinunternehmer sei er vorerst von der Mehrwertsteuer befreit, auch keine abgeführt. “Ich erlebe immer wieder, dass Gründer keine Umsatzsteuer berechnen, obwohl sie dazu verpflichtet wären”, sagt der Berliner Steuerberater Lutz Schmidt.
Nun aber gilt das Schwarzgeldbekämpfungsgesetz – und nichtsahnende Gründer können ihr Steuervergehen nicht mehr so einfach korrigieren.
Als Kleinunternehmer gilt, wer im Vorjahr mit seinem Jahresumsatz unter 17.500 Euro lag. Für Gründer kommt es darauf an, ob der Umsatz im Jahr der Betriebseröffnung diese Grenze voraussichtlich überschreiten wird. Viele Existenzgründer schlagen im ersten Jahr keine Mehrwertsteuer auf ihren Verkaufspreis auf. Dadurch können sie ihren Kunden günstigere Preise anbieten.
Doch das vermeintliche Bonbon erweist sich oft als bittere Pille. Denn erlaubt ist das Ganze nur unter engen Voraussetzungen, die gerade Jungunternehmer oft nicht kennen. Und da Selbstständige in aller Regel monatliche Vorauszahlungen leisten, können sie auch jeden Monat aufs Neue zum Steuerhinterzieher werden. Wer zum Beispiel im November zu Unrecht keine Mehrwertsteuer berechnet, gilt bereits ab dem 11. Dezember als Fiskalverbrecher. “Wenn der zehnte Tag des Folgemonats abgelaufen ist, liegt schon eine vollendete Hinterziehung vor”, sagt Schmidt.
“Die Finanzämter werteten die verspätete Abgabe als strafbefreiende Selbstanzeige, die mit Zahlung der Steuer ohne Weiteres wirksam wurde”, sagt Hans Georg Hoffmann, Steuerstrafverteidiger aus Leingarten.
Das Ministerium rät Existenzgründern ohnehin, von Anfang an Mehrwertsteuer zu berechnen. Nur dann erhielten sie schließlich die bei Einkäufen gezahlten Abgaben zurück. Und das lohnt sich für die meisten Jungunternehmer, sagt auch Steuerberater Mönnighoff:
“Die Vorsteuererstattungen fallen am Anfang meist hoch aus, weil Gründer in den ersten Monaten typischerweise hohe Ausgaben haben.” Oft bekämen sie mehr Geld vom Finanzamt zurück, als sie an Mehrwertsteuer abführen mussten.
Und die Gefahr, direkt nach der Existenzgründung bei den Behörden als Steuerhinterzieher geführt zu werden, ist bei dieser Variante auch gebannt.
Quelle:
http://www.ftd.de/karriere-management/recht-steuern/:recht-steuern-fallstricke-fuer-jungunternehmer/60095051.html?page=2