Experten fordern Nachbesserungen beim ESUG
Inzwischen ist das „Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG)“ knapp 16 Monate in Kraft. Nach dem amerikanischen Vorbild des Chapter 11 soll es Unternehmen bei drohender oder akuter Zahlungsunfähigkeit eine Chance auf Sanierung statt Liquidation im Planinsolvenzverfahren bieten. Mittlerweile haben einige hundert deutsche Unternehmen eine Insolvenz in Eigenverwaltung mithilfe eines Sachwalters (§270a InsO) oder nach dem Schutzschirmverfahren (§270b) beantragt. Allerdings wird auch das ESUG mit gemischten Gefühlen betrachtet: Auf der einen Seite steht der Schutz der Gläubiger und deren Interessen, auf der anderen Seite steht das Bestreben, insolvente Unternehmen für eine bestimmte Zeit vor den Ansprüchen der Gläubiger zu schützen, damit sie sich unter der alten Geschäftsführung neu aufstellen können. Doch nach über einem Jahr ESUG reißen Kritik und Wünsche nach Nachbesserungen nicht ab. Die Liste reicht dabei von einer Stärkung der Rechte der Nachranggläubiger bis hin zu einer Vereinfachung des Verfahrens an sich.
Frühzeitiges Handeln entscheidend im ESUG
Um keinen falschen Eindruck aufkommen zu lassen: Wir von Debitos befürworten explizit die Einführung des ESUG. Gleichzeitig können wir uns aber des Eindrucks nicht erwehren, dass einige Insolvenzverwalter ebenso wie einige Insolvenzrichter sich nicht mit dem neuen Gesetz und den erweiterten Möglichkeiten anfreunden können oder wollen. Damit das ESUG funktioniert, muss es aber auch professionell beantragt und durchgeführt werden. Das ist zunächst einmal sehr teuer. Damit Unternehmen saniert werden können und nicht liquidiert werden müssen, fordern Experten auch, dass der Insolvenzantrag frühzeitig gestellt wird. Hierzu meint Christoph Niering, Vorsitzender des Insolvenzverwalter-Verbands (VID): „Mehr als 75 Prozent der Insolvenzen sind auf Managementfehler zurückzuführen. Insoweit kann man auch nicht damit rechnen, dass das verantwortliche Management in der Krise die richtigen Weichen stellt. Dies umso mehr, als die Eigenverwaltung und vor allem auch das Schutzschirmverfahren fachkundige Begleitung erfordern.“
Forderungsverkauf als ein Baustein zur Sanierung
Gerade in Unternehmenskrisen spielen Geschwindigkeit und Liquidität entscheidende Rollen. Genau in diesen beiden Bereichen punktet die Debitos Forderungsbörse und kann somit möglicherweise dazu beitragen, einen Insolvenzantrag abzuwenden. Aber auch ESUG selbst bieten sich neue Möglichkeiten. So kann der Verkauf von Forderungen gegen Drittschuldner durch den Gläubigerausschuss als ein Baustein des Sanierungsplans festgeschrieben werden. Dies bietet auch den Käufern der Forderungen Sicherheit, denn wenn es zum Regelinsolvenzverfahren kommen sollte, dann kann der Insolvenzverwalter diese im Rahmen des ESUG durchgeführten Forderungsverkäufe nicht anfechten oder rückgängig machen. Als erstes Zwischenfazit lässt sich also festhalten, dass das ESUG viele neue Möglichkeiten eröffnet und die Chancen auf eine Sanierung von Unternehmen in der Insolvenz signifikant erhöht. Es bleibt allerdings abzuwarten, (ob und) wann der Gesetzgeber dem Wunsch nach Nachbesserungen Folge leistet – und ob dies nicht möglicherweise zu einer „Verschlimmbesserung“ führen könnte.