EU-Staaten verfolgen Bußgeldbescheide gegen deutsche Verkehrssünder
Seit dem Ende der Winterferien sind schon wieder einige Wochen vergangen. Umso mehr dürften sich einige Deutsche dieser Tage wundern, wenn Urlaubspost der besonderen Art ins Haus flattert: Knöllchen aus dem europäischen Ausland. Da diese Bußgeldbescheide grundsätzlich auch in Deutschland vollstreckt werden können, müssen Verkehrssünder – zumindest theoretisch – für ihre Sünden geradestehen. Volker Lempp, Justiziar des Auto Clubs Europa, gibt jedoch Entwarnung, denn trotz des derzeitigen Muskelzuckens einiger europäischer Nachbarländer sei „die Wahrscheinlichkeit groß, dass nicht weiterverfolgt wird“. Dabei gehen die EU-Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich vor: 90% der Vollstreckungsersuche aus dem europäischen Ausland stammen aus den Niederlanden, während unter anderem die Slowakei, Belgien, Dänemark, Estland und Luxemburg bis dato noch nicht ein Ersuchen auf Grundlage des EU-Rahmenbeschlusses zur Vollstreckung an Deutschland übermittelt haben. Italien wiederum geht einen ganz eigenen Weg und hat ein italienisches Inkasso-Unternehmen mit der Nachverfolgung der Forderungen aus Bußgeldbescheiden beauftragt, obwohl das Land das EU-Vollstreckungsabkommen noch gar nicht umgesetzt hat. Schließlich zahlen die meisten deutsche Urlauber brav ihre Tickets, denn „die Leute wollen den nächsten Urlaub wieder unbeschwert in Bella Italia verbringen“, so Lempp.
„Die EU-Knöllchen-Vollstreckungspraxis sehr träge“
Am Ende des Tages profitieren die Verkehrssünder von der Trägheit der Volltreckungspraxis in Europa. So ist Teil des EU-Abkommens, dass der Erlös aus der Vollstreckung dem vollstreckenden Staat zufließt, der ersuchende Staat hingegen leer ausgeht. Ein klassischer Fall der falschen Anreizsetzung, wobei der lachende Dritte in diesem Fall der deutsche Urlauber ist, der falsch geparkt hat, zu schnell gefahren ist oder eine rote Ampel übersehen hat. In anderen Ländern gelten allerdings auch andere Sitten, und so kann es bei einem erneuten Urlaub im Land der begangenen Verkehrssünden bei einer erneuten Kontrolle ein böses Erwachen geben. So verjähren in Italien anders als in Deutschland Verkehrsvergehen erst nach fünf Jahren.
Deutsche Verkehrsbehörden haben eine weitere Option in ihrer Trickkiste
Während Behörden aus dem europäischen Ausland immer rigider gegen deutsche Verkehrssünder vorgehen, steht deutschen Städten und Gemeinden mit der Debitos Forderungsbörse eine ganz besondere Option zur Verfügung, um in Deutschland ausgestellte (und nicht bezahlte) Knöllchen und Bußgeldbescheide in wertvolle Liquidität umzuwandeln. Seien es notorische Schwarzfahrer, Parksünder oder Raser: Der Verkauf offener Forderungen gegen überzeugte Nicht-Zahler entlastet nicht nur die Verwaltung und das Personal, sondern verhilft schnell zu mehr Geld in der Stadt- und Gemeindekasse. Beim transparenten Auktionsverfahren auf Debitos bieten mehr als 200 geprüfte Käufer auf angebotene Forderungen. Der dadurch entstehende Wettbewerb sorgt dafür, dass immer das Unternehmen gewinnt, das sich im Zielmarkt am besten auskennt – und daher den höchsten Preis bieten kann. Aber auch die Gebührenstruktur auf Debitos ist erheblich einfacher als mancher Bußgeldbescheid: Werden die Forderungen nicht verkauft, weil die Gebote unterhalb des festgesetzten Mindestpreises bleiben, fallen keine Gebühren an.