July 3, 2013 9:30 am

Deutschland bei Umsetzung der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie hinter dem Zeitplan

Bereits im März diesen Jahres sollte die Richtlinie 2011/7/EU zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr in deutsches Recht umgewandelt worden sein. Durch die Einführung EU-weiter Mindeststandards soll ein besserer Schutz der Gläubiger und vor allem eine Stärkung ihrer Rechte erreicht werden – auch bei Forderungen gegen Geschäftspartner im EU-Ausland. Tatsächlich jedoch hat der Bundestag immer noch keine Verabschiedung vorgenommen, und es ist unwahrscheinlich, dass dies vor der nahenden Sommerpause und anschließenden Bundestagswahl noch geschieht. Wir von Debitos berichteten erstmalig im Dezember 2011 über die kritischen Reaktionen aus der deutschen Wirtschaft. Daher mag dieser Verzug nicht allen Betroffenen nur ungelegen kommen. Allerdings muss Deutschland ein EU-Vertragsverletzungsverfahren befürchten. Im Gegensatz zu einigen anderen „unwesentlichen“ EU-Verträgen wird hier strengstens auf Einhaltung der Vereinbarungen geachtet…
Schnelle Umsetzung für bessere Zahlungsmoral
Interessant ist nicht nur, dass neben Deutschland weitere 16 Mitgliedsstaaten in Verzug sind, sondern auch, dass Länder wie Italien oder Zypern die EU-Zahlungsverzugsrichtlinie bereits in nationales Recht eingebettet haben. Dieses schnelle Handeln einiger Krisenländer, so Experten, sei vor allem der Tatsache geschuldet, dass gerade dort Rechnungen in der Vergangenheit erst nach durchschnittlich 162 Tagen bezahlt wurden. Eine schlechte Zahlungsmoral ist schließlich kein gutes Aushängeschild für Investoren und den Kapitalmarkt. Mit der Einführung der Richtlinie zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr erhofft Brüssel sich eine Steigerung der europäischen Zahlungsdisziplin. So sieht das Gesetz u.a. vor, die Zahlungstfrist im Geschäftsverkehr auf maximal 60 Tage zu beschränken. Zudem werden die Höchstfristen für die Abnahme bzw. Prüfung von Waren oder Dienstleistungen auf 30 Tage beschränkt. Darüber hinaus sollen ein Pauschalbetrag von 40 Euro sowie generelle Grundlagen für die Erstattung von Beitreibungskosten die Gläubiger zusätzlich stärken. Und: Der gesetzliche Verzugszins erhöht sich in Deutschland von 8 auf 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. All dies dauert in Deutschland noch etwas länger als vorgeschrieben.
Debitos Forderungsverkauf schafft (E)Unabhängigkeit
Solange die Bundesregierung etwaige Änderungen an der EU-Zahlungsverzugsrichtlinie noch nicht vorgenommen und zur Abstimmung vorgelegt hat, findet die Richtlinie also noch keine Anwendung. Gut, dass der Forderungsverkauf über die Debitos Forderungsbörse für deutsche Gläubiger schon seit mehr als 18 Monaten möglich ist. Um schlechter Zahlungsmoral und Zahlungsverzögerungen vorzubeugen, können Unternehmen über die Online-Forderungsbörse ihre Forderungen verkaufen und kurzfristig in wertvolle Liquidität umwandeln. Dies gilt übrigens auch für Forderungen gegen Unternehmen im europäischen Ausland. Auf diese Weise erhalten die verkaufenden Unternehmen Unabhängigkeit von der Zahlungsmoral ihrer Kunden und können jederzeit entscheiden, ob sie ihre (künftig fälligen, kaufmännisch ausgemahnten oder bereits titulierten) Forderungen einzeln oder Paket verkaufen möchten. Mehr als 500 Unternehmen nutzen diese Möglichkeit bereits – und profitieren von bankenunabhängiger Liquidität auf Abruf.

Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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