Debitos ermöglicht Rechtsanwälten Verkauf titulierter Mandantenforderungen
Frankfurt am Main, den 16. Januar 2013. Die Bundesrechtsanwaltsordnung erlaubt Rechtsanwälten in §49b den Verkauf titulierter Forderungen gegen ehemalige Mandanten.
Zum 1. Januar des Jahres 2012 waren in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt 159.315 Rechtsanwälte und Rechtsanwaltsgesellschaften in Rechtsanwaltskammern gemeldet. Im Vergleich zum Vorjahr entspricht dies einem Zuwachs von 2.836 Rechtsanwälten oder 1,8 Prozent. Allerdings veröffentlichen die Anwaltskammern nicht, welchen Umsatz ihre Mitglieder generieren. Sie erfassen auch keine Zahlen zu dem Volumen an Forderungen, für die durch interne Bearbeitung ein Vollstreckungstitel erwirkt aber dann nicht weiterverfolgt wird. Hieraus ergibt sich hier ein interessantes Potential für Rechtsanwälte, die ihre Archive um Altforderungen bereinigen wollen.
Bundesrechtsanwaltsordnung erlaubt Verkauf titulierter Mandantenforderungen
Die Vergütung von Rechtsanwälten ist in §49b der Bundesrechtsanwaltsordnung geregelt. Für den Verkauf von Forderungen aus der eigenen anwaltlichen Tätigkeit, die mit Vollstreckungstitel vorliegen, kommt dem Absatz vier eine entscheidende Bedeutung zu. Hier heißt es „Die Abtretung von Vergütungsforderungen oder die Übertragung ihrer Einziehung an Rechtsanwälte oder rechtsanwaltliche Berufsausübungsgemeinschaften (§59a) ist zulässig. Im Übrigen sind Abtretung oder Übertragung nur zulässig, wenn eine ausdrückliche, schriftliche Einwilligung des Mandanten vorliegt oder die Forderung rechtskräftig festgestellt ist.“
Eine rechtskräftige Feststellung der Forderung liegt vor, wenn ein Vollstreckungstitel erwirkt wurde. Daher können Rechtsanwälte von den Möglichkeiten der Debitos Forderungsbörse profitieren und eigene titulierte Forderungen der vergangenen 29 Jahre an qualifizierte Käufer veräußern. Darüber hinaus ergibt sich aus dem §49b Absatz vier der Bundesrechtsanwaltsordnung eine weitere Option: im Zusammenspiel mit der Debitos-Funktion, Angebote in einem geschlossenen Bieterkreis exklusiv bestimmten Käufergruppen zu unterbreiten, können Rechtsanwälte über Debitos auch Forderungshandel unter Anwälten mit künftig fälligen Forderungen betreiben. Hierfür müssen verkaufende Rechtsanwälte den Käuferkreis lediglich auf Rechtsanwälte beschränken.
Erste Anwälte verkaufen erfolgreich eigene Vollstreckungstitel
In den vergangenen Monaten haben verschiedene Rechtsanwaltskanzleien bereits die neuen Möglichkeiten genutzt, die Debitos ihnen eröffnet. Auf diese Weise konnten sie ihr Archiv um Altforderungen bereinigen und gleichzeitig einen Erlös aus diesen Fällen erzielen. Anwälten kommt dabei vor allem entgegen, dass Debitos die Digitalisierung der Forderungsdaten kostenlos übernimmt. Dadurch reduziert sich der Aufwand für verkaufende Rechtsanwälte lediglich auf den Versand der Vollstreckungstitel.