Bundesweites Vollstreckungsportal online verfügbar
Zum 01. Januar 2013 ist das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung in Kraft getreten. Mit dem gemeinsamen Vollstreckungsportal der Länder sind die Justizverwaltungen der Bundesländer ihrer aus diesem Gesetz hervorgehenden Pflicht nachgekommen, Gläubigern die Beschaffung von Informationen über Schuldner zu erleichtern. Vor allem die Beitreibung titulierter Forderungen soll auf diese Weise einfacher und Vollstreckungsmaßnahmen effizienter gestaltet werden. So weit, so gut. Hierfür soll die zentrale Datenbank www.vollstreckungsportal.de Gläubigern aus ganz Deutschland gegen Zahlung einer Gebühr in Höhe von 4,50 Euro Informationen über eventuelle Einträge im Schuldnerverzeichnis zur Verfügung stellen.
Zentralisierung des Schuldnerverzeichnisses soll Effizienz erhöhen
Ziel des Vollstreckungsportals ist es, mit Hilfe moderner Informationstechnologien die Beitreibung von Geldforderungen effizienter zu gestalten und auf diese Weise den Verwaltungsaufwand bei den Gerichten zu reduzieren. Die von den Schuldnern abgegebenen Auskünfte zu Vermögensverhältnissen werden nunmehr zentral verwaltet und sind für ausgewählte Stellen – namentlich Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und weitere staatliche Stellen – abrufbar. Allerdings „können Eintragungen nach altem Recht weiterhin nur über das jeweils örtlich zuständige Vollstreckungsgericht ermittelt werden“. Das bedeutet: Bisherige Eintragungen werden während einer Übergangsfrist von fünf Jahren in den jeweiligen alten Schuldnerverzeichnissen geführt. Darüber hinaus wird eine „Übernahme der Eintragungen aus dem Schuldnerverzeichnis nach altem Recht in das Schuldnerverzeichnis neuer Prägung nicht erfolgen.“
Guter Ansatz mit halbherzige Durchführung
Einerseits sind die Zentralisierung und Digitalisierung aller Schuldnerverzeichnisse und damit das neue Vollstreckungsportal zu begrüßen. Auf der anderen Seite stellt die fünfjährige Übergangsfrist mit zwei parallelen System eine erhebliche Komplikation dar. Die Tatsache, dass Eintragungen nach altem Recht nicht in die neue Schuldnerwelt übertragen werden sollen, stellt somit eine halbherzige Herangehensweise an die Zentralisierung von Schuldnerinformationen dar. Es wäre allerdings zu begrüßen, wenn jede Stelle mit einem berechtigten Interesse wie Inkassogesellschaften und Rechtsanwälte auch Einsicht in das zentrale Schuldnerregister erhielten. Zum Glück stehen allen unternehmerischen Gläubigern mit der Debitos Forderungsbörse auch eine digitale Möglichkeit zur Verfügung, titulierte Forderungen direkt zu verkaufen.