Bundestag verabschiedet schnellere Restschuld-Befreiung
Bisher wurde Schuldnern bei einer Privatinsolvenz nach einer sogenannten Wohlverhaltensperiode von 6 Jahren eine Befreiung von den dann noch bestehenden Restschulden gewährt. Nach langen und kontroversen Diskussionen hat der Deutsche Bundestag nun das Gesetz zur Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens verabschiedet. Damit kann sich die Zeit, die insolvente Verbraucher in der Privatinsolvenz verbringen müssen, auf nur noch drei Jahre. Danach können Privatschuldner wieder schuldenfrei durchstarten. Die Verkürzung der Wohlverhaltensphase für die Schuldner an die Bedingung geknüpft, innerhalb dieser Zeit mindestens 35 Prozent der Gläubigerforderungen und die entstandenen Verfahrenskosten zu begleichen.
Individuelle Vereinbarung und generelle Bedenken
Mit dem neuen Gesetz zur Verkürzung des Restschuld-Befreiungsverfahrens sollen vor allem insolvente Privatschuldner gemeinsam mit ihren Gläubigern individuelle Vereinbarungen treffen können, damit am Ende beide Seiten von der neuen Regelung profitieren. Doch die Bedenken der Gläubiger und Inkassounternehmen sind nicht nur aufgrund dieser „Freiheit“ groß. Bereits im Juli 2012 mahnte Wolfgang Spitz, Präsident des Bundesverbandes Deutscher Unkassounternehmen e.V. (BDIU): „Gläubiger müssten auf berechtigte Forderungen verzichten. Das gefährdet Arbeitsplätze und die finanzielle Sicherheit von Unternehmen.“ Eine mögliche Lösung für dieses Dilemma stellt der Forderungsverkauf der Gläubiger-Unternehmen über die Debitos Forderungsbörse dar.
Forderungsverkauf auch bei Privatinsolvenz der Schuldner möglich
Die Verkürzung der Wohlverhaltensperiode muss für Gläubiger nicht den endgültigen Abschied von berechtigten Forderungen bedeuten. Zwar sind zugegebenermaßen nicht sämtliche der mittlerweile über 190 qualifizierten Käufer an Forderungen gegen Verbraucher mit angemeldeter Privatinsolvenz interessiert, aber es existieren Investoren, die auf Privatschuldner spezialisiert sind. In jedem Fall können Gläubiger auf der Online-Forderungsbörse stets selbst bestimmen, wie sie die Parameter Auktionsdauer und Mindestpreis festlegen wollen. Durch das transparente Auktionsverfahren realisieren sie stets einen fairen Preis – und können so ganz unabhängig von der Dauer bis zur Restschuld-Befreiung ihrer Schuldner ihre Forderungen schon heute verkaufen.