July 19, 2011 2:39 pm

BFH Entscheidung fasst Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen auf

Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes in München sind künftig Kosten für einen Zivilprozess vor Gericht ebenso als außergewöhnliche Belastungen einzustufen, wie dies bei Kosten für KrankheitScheidung oder Beerdigung bereits geschieht. Da dies rückwirkend für die vergangenen Jahre geltend sei, könnten dem Bund dadurch Steuereinnahmen in Millionenhöhe entgehen.
Während Arztkosten oder Medikamente seltener den einkommensabhängigen Eigenanteil überschreiten, können Prozesskosten schnell Zigtausende Euro erreichen, hier kann eine deutliche Minderung der Steuerlast entstehen.
Laut dem Bund der Steuerzahler wird keine neuen Klagewut vor deutschen Gerichten erwartet. Denn selbst wenn das Finanzamt die Kosten anerkennt, bekommt der Steuerzahler nicht seine vollen Ausgaben zurück, da er einen Teil grundsätzlich selbst zu tragen hat.
Die besten Kosten sind immer noch die, die erst gar nicht entstehen.

Dieser Artikel wurde verfasst von Timur Peters

Timur Peters is the founder of Debitos GmbH. He holds a diploma in finance and law. He is Expert of the NPL Advisory Panel at the European Commission in Brussel and has more than 20 years’ experience in the range of finance.
Before Founding Debitos Timur Peters was responsible in the distribution of Software for Banks and Financial Institutions for Comarch for the D/A/CH Region. Next to this he has worked for several years as a self employed Project Consultant in the area of Financing of Litigation cases, Peer2-Peer Credit Marketplaces and other online projects for financial institutions.

Website:
https://www.debitos.com

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