BFH Entscheidung fasst Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen auf
Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes in München sind künftig Kosten für einen Zivilprozess vor Gericht ebenso als außergewöhnliche Belastungen einzustufen, wie dies bei Kosten für Krankheit, Scheidung oder Beerdigung bereits geschieht. Da dies rückwirkend für die vergangenen Jahre geltend sei, könnten dem Bund dadurch Steuereinnahmen in Millionenhöhe entgehen.
Während Arztkosten oder Medikamente seltener den einkommensabhängigen Eigenanteil überschreiten, können Prozesskosten schnell Zigtausende Euro erreichen, hier kann eine deutliche Minderung der Steuerlast entstehen.
Laut dem Bund der Steuerzahler wird keine neuen Klagewut vor deutschen Gerichten erwartet. Denn selbst wenn das Finanzamt die Kosten anerkennt, bekommt der Steuerzahler nicht seine vollen Ausgaben zurück, da er einen Teil grundsätzlich selbst zu tragen hat.
Die besten Kosten sind immer noch die, die erst gar nicht entstehen.
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