July 19, 2011 2:39 pm

BFH Entscheidung fasst Zivilprozesskosten als außergewöhnliche Belastungen auf

Laut einem Urteil des Bundesfinanzhofes in München sind künftig Kosten für einen Zivilprozess vor Gericht ebenso als außergewöhnliche Belastungen einzustufen, wie dies bei Kosten für KrankheitScheidung oder Beerdigung bereits geschieht. Da dies rückwirkend für die vergangenen Jahre geltend sei, könnten dem Bund dadurch Steuereinnahmen in Millionenhöhe entgehen.
Während Arztkosten oder Medikamente seltener den einkommensabhängigen Eigenanteil überschreiten, können Prozesskosten schnell Zigtausende Euro erreichen, hier kann eine deutliche Minderung der Steuerlast entstehen.
Laut dem Bund der Steuerzahler wird keine neuen Klagewut vor deutschen Gerichten erwartet. Denn selbst wenn das Finanzamt die Kosten anerkennt, bekommt der Steuerzahler nicht seine vollen Ausgaben zurück, da er einen Teil grundsätzlich selbst zu tragen hat.
Die besten Kosten sind immer noch die, die erst gar nicht entstehen.

Dieser Artikel wurde verfasst von Timur Peters

Timur Peters ist der Gründer der Debitos GmbH. Er hat ein Diplom in Wirtschaftsrecht (FH), Schwerpunkt Bank- und FDL-Recht.
Er hat mehr als 10 Jahre Erfahrung im Finanzbereich. Vor der Gründung von Debitos war er verantwortlich für den Vertrieb von Software an Banken und Finanzdienstleister in der Region D/A/CH für die Firma Comarch. Neben dem hat er mehrere Jahre als selbständiger Berater bei der Finanzierung von Prozesskosten, Peer2Peer-Kreditmarktplätzen und anderen Online-Projekten für Banken gearbeitet.

Website:
https://www.debitos.com

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