April 17, 2013 8:30 am

Bei Flexstrom geht das Licht aus

Die schlechte Zahlungsmoral von Kunden hat laut Unternehmensangaben dazu geführt, dass der Energieanbieter Flexstrom Insolvenz angemeldet hat. So trage gemäß dem Unternehmen ein großer Teil der Stromkunden mit insgesamt gut 100 Millionen Euro Zahlungsrückstand die Verantwortung für die Pleite von Flexstrom und den Tochtergesellschaften OptimalGrün und Löwenzahn Energie. Diese schlechte Zahlungsmoral sei auch einer negativen Berichterstattung geschuldet. Das Unternehmen und seine Geschäftspraktiken fanden sich in den letzten Monaten verstärkt in der Presse. Das dadurch geschürte Misstrauen, so Flexstrom, habe in hohem Maße dazu geführt, dass Kunden ihre offenen Rechnungen nicht oder verspätet gezahlt hätten. Daher musste das Unternehmen, das „profitabel, aber nicht mehr liquide“ ist, nun Insolvenz anmelden.
500.000 Kunden suchen neuen Stromanbieter
Die Insolvenz eines der größten konzernunabhängigen Stromanbieter Deutschlands führt dazu, dass sich rund 500.000 Kunden einen neuen Stromanbieter suchen müssen. Gleichzeitig können Flexstrom-Gläubiger nur darauf hoffen, ihre Forderungen gegen den Stromanbieter ausgleichen zu können. Ob dies klappt liegt nun in den Händen der Insolvenzverwalter, die zunächst die Insolvenzmasse festzustellen haben. Alternativ hat jedes deutsche Unternehmen auch die Möglichkeit, bereits heute die eigenen Forderungen gegen Flexstrom über die Online-Forderungsbörse der Debitos GmbH zu verkaufen. Auf diese Weise erhöhen Gläubiger ihre Unabhängigkeit von langwierigen Insolvenzverfahren und schlechter Zahlungsmoral. Der Verkauf erfolgt nämlich stets regresslos, d.h. eine Rückabwicklung ist nicht möglich, und der Käufer übernimmt auch sämtlichen Risiken des Zahlungsausfalls. Gleichzeitig kann auch der Insolvenzverwalter von Debitos profitieren, indem er die eigenen Forderungen von Flexstrom verkauft und auf diese Weise der Insolvenzmasse frische Liquidität zuführt. Das ist gut für die Gläubiger und gut für die Käufer von deren Forderungen.

Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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