November 7, 2011 10:19 am

Bei Betriebsfesten ist das Finanzamt stets zu Gast

Damit die nahende Zeit der Besinnlichkeit und Freude nicht zur Wein-Nacht wird, sollten Firmen bereits im Vorfeld jedes Betriebsfestes mit spitzem Bleistift nachrechnen, ob die Aufwendungen pro Mitarbeiter und Veranstaltung 110 Euro übersteigen. Sobald diese Grenze nämlich überschritten wird, wird das Finanzamt bei der nächsten Steuerprüfung Lohnsteuernachzahlungen einfordern. Denn jeder Cent, der über diesen Betrag geht, gilt als steuerpflichtiger Arbeitslohn, und darauf müssen Unternehmen Abgaben zahlen. Bedacht werden sollte jedoch auch, dass sich die 110 Euro bereits inklusive Umsatzsteuer verstehen. Entsprechend eng sind demnach die Grenzen für Unternehmer, die ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für ihren Einsatz danken möchten. Schließlich möchte niemand nach einem rauschenden Fest vom Fiskus in Katerstimmung versetzt werden.


Grenzgänger auf der Lauer

Einige Unternehmen möchten mehr Freiheit unterm firmeneigenen Weihnachtsbaum und klagen gegen den amtlichen Grenzbetrag von 110 Euro. Schließlich galt dieser bereits zu Zeiten, in denen der Mehrwertssteuersatz bei 16 Prozent lag. So wehren sich vereinzelt Firmen dagegen, bei Überschreitung der 110-Euro-Grenze Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Sozialversicherungsbeiträge für die einzelnen Zuwendungen zahlen zu müssen. Auch wenn für die Zuwendungen pauschal 25 Prozent abgeführt werden müssen und keine Sozialabgaben anfallen, sehen viele Unternehmen die Grenze als nicht mehr zeitgemäß an. Sie fordern einen höheren Grenzbetrag und eine eindeutige Regelung darüber, dass die Zahl der angemeldeten Mitarbeiter maßgebend ist. Denn auch, wenn sich Firmen an die 110-Euro-Grenze pro Mitarbeiter/in halten, können sie dennoch in Bedrängnis kommen, sobald nämlich weniger Gäste erscheinen, als tatsächlich eingeladen wurden und damit de facto die 110 Euro pro Kopf überschritten werden.
 
Vorsorgen statt Nachsicht
Zum Glück gibt es zahlreiche Wege, böse Überraschungen bereits im Vorfeld abzuwenden. So können beispielsweise Unkostenbeiträge für die Angehörigen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern erhoben werden, sofern diese zur Betriebsfeier eingeladen werden. Das 110-Euro-Budget der Betriebsangehörigen muss nämlich auch auf deren Angehörige angerechnet werden. Sollten jedoch dennoch hohe Nachzahlungen zu erwarten sein, bietet die Debitos GmbH mit ihrem innovativen Online-Marktplatz für offene Forderungen nicht nur dem Mittelstand eine attraktive Möglichkeit, schnell und unkompliziert neue Liquidität aus alten, ausgefallenen, an- oder auch ausgemahnten Forderungen zu gewinnen. Der Forderungsverkauf im Auktionsverfahren ist dank der maximalen Flexibilität durch Einzelfallentscheidungen eine wirklich schöne Bescherung, sichert Debitos doch nicht nur vom Fiskus gebeutelten Unternehmern  einen bequemen Zugang zu einer Vielzahl reputabler Käufer, und das über einen einzigen Absatzkanal.
 

Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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