November 4, 2019 2:21 pm
Nachrichten
Bankenfachverband: Nutzung von Restkreditversicherungen geht zurück
Ratenzahlungen bei Verbraucherkrediten können durch eine Restkreditversicherung (RKV) abgesichert werden. Aktuell sind 23 Prozent aller Ratenkredite versichert. Dies ist die niedrigste Versicherungsquote innerhalb der letzten zehn Jahre. Zu diesem Ergebnis kommt eine aktuelle
Verbraucherbefragung, die der Bankenfachverband im Rahmen einer Marktstudie jährlich durchführt. Die gesetzliche Neuregelung der Restkreditversicherung in 2017 mit erhöhten Auflagen für die Banken zeigt aus Sicht des Verbandes ihre Wirkung. Zwar entscheiden sich weniger Verbraucher für eine Versicherung, wer sich versichert hat, ist mit dieser Entscheidung aber mehrheitlich zufrieden.

Zufriedenheit bleibt hoch
Zwei Drittel der Kunden, die eine Restkreditversicherung abgeschlossen haben, sind mit ihrer Produktwahl zufrieden. Nur sieben Prozent teilen diese Einschätzung nicht und rund ein Viertel ist neutral eingestellt. “Nach wie vor haben Kreditkunden ein hohes Absicherungsbedürfnis beim Kreditabschluss”, erläutert Jens Loa, Geschäftsführer des Bankenfachverbandes. Die große Mehrheit aller Verbraucher ist der Meinung, dass Banken beim Abschluss eines Kredits über mögliche Risiken informieren müssen. Mehr als 70 Prozent sehen die Banken in der Pflicht, bereits beim Kreditabschluss die Absicherungsoptionen der Restkreditversicherung aufzuzeigen und anzubieten. Weiteren Regulierungsbestrebungen erteilt Loa daher eine Absage: “Die Restkreditversicherung ist ein wichtiges Mittel zur Überschuldungsprävention, das im Sinne der Verbraucher erhalten bleiben muss”. Mit einer Selbstverpflichtung hatte der Bankenfachverband Anfang 2019 weitere verbraucherfreundliche Maßnahmen zur RKV veröffentlicht. Weitere Informationen finden sich unter: www.rkv-pro-verbraucher.de
Haftungsausschluss
Die auf dieser Website bereitgestellten Informationen dienen ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellen keine rechtliche, steuerliche oder wirtschaftliche Beratung dar. Trotz sorgfältiger Prüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit und Vollständigkeit der Inhalte.
Die Inhalte ersetzen keine individuelle Beratung durch qualifizierte Rechtsanwälte, Steuerberater oder andere Fachberater. Für Entscheidungen, die auf Grundlage der bereitgestellten Informationen getroffen werden, wird keine Haftung übernommen.
Eine Haftung für Schäden materieller oder immaterieller Art, die aus der Nutzung oder Nichtnutzung der dargestellten Informationen entstehen, ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
(Bildrechte: istockphoto.com/skynesher)
zurück
Kommentare sind geschlossen.