Akzeptanz für ESUG nimmt bei Unternehmen zu
Immer mehr Unternehmen sehen das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) als hilfreiche Option und zweite Chance, um in finanzielle Schieflagen geratene Firmen zu sanieren. Das ergab eine gemeinsame Umfrage des Bundesverbandes ESUG und Sanierung (BV ESUG), des Deutschen Instituts für angewandtes Insolvenzrecht (DIAI) und des Wirtschaftsinformationsdienstleisters Creditreform. Über ein Drittel (67 Prozent) der insgesamt 1.200 befragten Unternehmen unterschiedlicher Branchen stehen mittlerweile der vor gut 4 Jahren reformierten Insolvenzordnung positiv gegenüber. Vor zwei Jahren waren es nur 61 Prozent, die ESUG als hilfreiche Restrukturierungsmaßnahme sahen. Auch ergab die Umfrage, dass 40 Prozent der befragten Unternehmen das Schutzschirmverfahren in einer eigenen finanziellen Schieflage nutzen würden.
Branchenspezifische Akzeptanz und ESUG-Unbekanntheit
Auch wenn die Akzeptanz gegenüber der reformierten Insolvenzordnung in Summe gestiegen ist, lassen sich laut BV ESUG dennoch unterschiedliche Wahrnehmungen in den verschiedenen Wirtschaftszweigen feststellen. Während nämlich 75 Prozent der Großhandelsunternehmen ESUG als Chance erkannt haben, sei die Akzeptanz im Einzelhandel mit nur 59 Prozent weniger stark ausgeprägt, so die Umfrage. Hinzu kommt, dass nicht jede Branche gut informiert sei, was die Möglichkeiten der Insolvenz in Eigenverwaltung angeht. Nur rund 30 Prozent der Befragten und öfter von Schieflagen betroffenen Bau- und Einzelhandelsunternehmen sind grundsätzlich im Bilde, was die Bestimmungen und Möglichkeiten des seit Dezember 2011 geltenden Schutzschirmverfahrens angeht.
Deutscher Mittelstand für Sanierung außerhalb von Insolvenzverfahren
Neben der gestiegenen ESUG-Akzeptanz sprachen sich zudem auch zwei Drittel der mittelständischen Unternehmen für Restrukturierungsverfahren aus, die Firmensanierungen auch außerhalb der Insolvenzordnung ermöglichen. Damit gehen sie konform mit einem kürzlich seitens der EU-Kommission vorgestellten Maßnahmenpakets zu Unternehmensinsolvenzen, das auf eine Erhöhung der Effizienz der Insolvenz-, Umstrukturierungs- und Schuldenbefreiungsverfahren setzt.
Ziel soll am Ende sein, eine Insolvenz und die Entlassung von Mitarbeitern zu vermeiden, die übermäßig langen und teuren Verfahren abzukürzen und dadurch niedrige Einbringungsquoten und nicht beglichene Schulden zu verringern, so die EU-Kommission. Diese zweite Chance erhalten laut Plänen aus Brüssel aber nur jene Unternehmen, die trotz finanzieller Schwierigkeiten gute Überlebenschancen haben, d.h. weiterhin zahlungsfähig und somit noch nicht insolvenzantragspflichtig sind. Die betroffenen Unternehmen können weitgehend eigenständig und unter nur minimaler Begleitung eines Gerichts ihre drohende Insolvenz verwalten. Zudem müssen sie sich nicht mit allen, sondern nur mit einigen Gläubigern absprechen.
Skepsis gegenüber EU-Plänen
Die Vorstöße aus Brüssel, vorinsolvenzliche Sanierungsverfahren als eine Art Writschaftswachstumsmotor einzusetzen, stoßen nicht bei allen Unternehmen auf Akzeptanz – und bisweilen gar auch starke Skepsis. So monieren Kritiker, dass das deutsche Insolvenzrecht (und damit auch ESUG) ausgehöhlt werden könnte, zu Ungunsten einer nachhaltigen Restrukturierung von insolvenzgefährdeten Unternehmen. Auch könnten aufgrund des neuen Mehrheitsprinzips nur ausgewählte Gläubiger bevorzugt werden bzw. die Bedingungen der Sanierung in ihrem Sinne diktieren, während andere Gläubiger Gefahr liefen, am Ende leer auszugehen, da Einigungen über Restrukturierungsmaßnahmen nicht mehr mit allen getroffen werden müssten.
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Die Quellen zu unserem Artikel wie auch weiterführende Informationen zum Thema finden Sie unter unten aufgeführten Links:
Pressemitteilung Bundesverband ESUG und Sanierung (BV ESUG):
Pressemitteilung Europäische Kommission:
Pressemitteilung Creditreform:
Wirtschaftswoche online:
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