Air Berlin-Insolvenz: Staat erhält nur einen Teil seines Kredits zurück
Im August des vergangenen Jahres gewährte die schwarz-rote Bundesregierung der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin einen Überbrückungskredit im Wert von 150 Millionen Euro. Jetzt scheint so gut wie sicher, dass der Bund wohl nur einen Teil des Geldes zurückerhalten wird. Bisher sind Rückzahlungen im Wert von 61 Millionen Euro eingegangen – ob noch mehr dazukommt, ist weiter fraglich. Auch die Verwertung der ebenfalls insolventen Air Berlin-Tochter Niki wird laut der Frankfurter Allgemeinen Zeitung voraussichtlich kein weiteres Geld in die Staatskasse spülen.
Air Berlin beantragte am 15. August 2017 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung. Als Insolvenzverwalter wurde Lucas Flöther von der Kanzlei Flöther & Wissing eingesetzt. Der Kredit der staatlichen KfW-Bank ermöglichte der Gesellschaft, den Flugbetrieb noch bis Ende Oktober 2017 fortzuführen. Einen Großteil der Flotte sowie der Start- und Landerechte wird aller Voraussicht nach die Lufthansa übernehmen.