{"id":28188,"date":"2024-05-15T13:50:48","date_gmt":"2024-05-15T11:50:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.debitos.com\/?p=28188"},"modified":"2024-05-15T13:51:41","modified_gmt":"2024-05-15T11:51:41","slug":"kreditzweitmarktgesetz-praktische-implikationen-auf-organisationspflichten-von-kreditdienstleistern-in-der-neuen-regulatorischen-ausrichtung","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.debitos.com\/de\/news\/kreditzweitmarktgesetz-praktische-implikationen-auf-organisationspflichten-von-kreditdienstleistern-in-der-neuen-regulatorischen-ausrichtung\/","title":{"rendered":"Kreditzweitmarktgesetz: Praktische Implikationen auf Organisationspflichten von Kreditdienstleistern in der neuen regulatorischen Ausrichtung"},"content":{"rendered":"<p><strong>Hintergrund<\/strong><\/p>\n<p>Am 29.12.2023 wurde das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) im Bundesgesetzblatt (BGBl. I 2023, Nr. 411) ver\u00f6ffentlicht. Als Teil des Kreditzweitmarktf\u00f6rderungsgesetzes dient es der Umsetzung der Richtlinie (EU) 2021\/2167 \u00fcber Kreditdienstleister und Kreditk\u00e4ufer. Inhaltlich bestimmt es die Pflichten der K\u00e4ufer und Verk\u00e4ufer notleidender Kredite (Non-Performing Loans, NPLs) sowie die Anforderungen an die Erbringung von Kreditdienstleistungen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Anforderungen bei der Erbringung von Kreditdienstleistungen<\/strong><\/p>\n<p>Der entscheidende Tatbestand des KrZwMG ist das Erbringen einer Kreditdienstleistung. Gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 3 Nr. 1 \u2013 4 KrZwMG kann es sich dabei um das Einziehen und die Durchsetzung f\u00e4lliger Zahlungsanspr\u00fcche und anderer Anspr\u00fcche des Kreditgebers, die Neuverhandlung von Rechten und Pflichten oder sonstigen wesentlichen Bedingungen, die Bearbeitung von Beschwerden oder um die Unterrichtung des Kreditnehmers \u00fcber \u00c4nderungen der Zinss\u00e4tze, Belastungen oder f\u00e4llige Zahlungen handeln. Jedoch muss beachtet werden, dass eine Kreditdienstleistung i.S.d. KrZwMG nur vorliegt, sofern der Gegenstand der Dienstleistung ein notleidender Kreditvertrag ist oder Anspr\u00fcche des Kreditgebers aus einem notleidenden Kreditvertrag durch einen Kreditk\u00e4ufer erworben wurden.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Sofern man zuk\u00fcnftig in Deutschland gewerbsm\u00e4\u00dfig oder im Umfang, der einen kaufm\u00e4nnischen Gesch\u00e4ftsbetrieb ben\u00f6tigt, Kreditdienstleistungen erbringen m\u00f6chte, ben\u00f6tigt man gem\u00e4\u00df \u00a7 2 Abs. 2 KrZwMG i.V.m. \u00a7 10 Abs. 1 KrZwMG die schriftliche Erlaubnis der BaFin. Nach \u00a7 10 Abs. 8 KrZwMG muss die BaFin die Erteilung der Erlaubnis entsprechend den Vorgaben des \u00a7 32 Abs. 4 KWG im Bundesanzeiger ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Das KrZwMG schafft neben diesem Erlaubnisverfahren f\u00fcr die Erbringung von Kreditdienstleistungen auch weitreichende Verhaltenspflichten f\u00fcr die Marktakteure. Hierzu geh\u00f6ren gem\u00e4\u00df \u00a7 6 Abs. 1 KrZwMG Informationspflichten seitens der Kreditverk\u00e4ufer sowie gem\u00e4\u00df \u00a7 8 Abs. 1 KrZwMG Mitteilungspflichten seitens der Kreditk\u00e4ufer. Hinzu kommt gem\u00e4\u00df \u00a7 7 Abs. 1 KrZwMG eine Pflicht zur Beauftragung eines Kreditdienstleisters im Zusammenhang mit einem Kreditkauf, sofern der Kreditk\u00e4ufer nicht selbst Kreditdienstleister ist. Dar\u00fcber hinaus statuiert \u00a7 14 Abs. 1 KrZwMG die Schaffung einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsorganisation.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Organisationspflichten von Kreditdienstleistern<\/strong><\/p>\n<p>Ein wichtiges Ziel zur F\u00f6rderung eines effizienten Sekund\u00e4rmarktes f\u00fcr notleidende Kredite ist die Schaffung eines einheitlichen Rahmens f\u00fcr Kreditdienstleistungsinstitute. Das KrZwMG sieht zu diesem Zweck eine qualitativ orientierte Mindestaufsicht ohne quantitative Anforderungen \u00fcber Kreditdienstleistungsinstitute vor. Im Sinne einer qualitativ orientierten Aufsicht fordert der \u00a7 14 Abs. 1 KrZwMG von Kreditdienstleistungsinstituten eine unter Proportionalit\u00e4tsgesichtspunkten (Art, Komplexit\u00e4t und Umfang des jeweils betriebenen Gesch\u00e4fts) erbaute ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsorganisation.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Unter der Schaffung einer gesetzeskonformen Gesch\u00e4ftsorganisation, wird die Entwicklung eines effektiven Risikoidentifizierungsverfahrens sowie internen Kontroll- und \u00dcberwachungsverfahren verstanden. Weiterhin bedarf es Verfahren zur Erfassung und Bearbeitung von Beschwerden der Kreditnehmer. Aus \u00a7 14 Abs. 1 KrZwMG ist zu entnehmen, dass die Gesch\u00e4ftsleiter f\u00fcr die ordnungsgem\u00e4\u00dfe Gesch\u00e4ftsorganisation des Kreditdienstleistungsinstituts verantwortlich sind und die erforderlichen Ma\u00dfnahmen f\u00fcr die Ausarbeitung der entsprechenden institutsinternen Vorgaben ergreifen m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Kreditdienstleistungsinstitute sind dazu angehalten, ein Risikocontrolling zu implementieren, welches eine singul\u00e4re und korrelative Evaluierung sowie Kontrolle ihrer Risikopositionen erm\u00f6glicht. Sofern das Kreditdienstleistungsinstitut sich dazu entschlie\u00dft, spezifische Prozesse zu auszulagern, sollte ein Auslagerungsmanagement unter Proportionalit\u00e4tsaspekten erarbeitet werden. Dabei ist es obligatorisch, dass das erforderliche Know-how in Bezug auf die ausgelagerte Aktivit\u00e4t innerhalb des Kreditdienstleistungsinstituts vorliegt und die kontinuierliche Wahrung von Gesch\u00e4ftsgeheimnissen gewahrt wird. Die Gesch\u00e4ftsprozesse m\u00fcssen umfassend dokumentiert und unter datenschutzrechtlichen Aspekten besonders ber\u00fccksichtigt werden. Alle internen Prozesse sind in einer Kontrollumgebung zu implementieren, die gleichzeitig eine regulatorische Compliance umfasst, welche die st\u00e4ndige Einhaltung der gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen sowie die \u00dcberwachung von \u00c4nderungen oder Anpassungen der internen Regeln und Verfahren garantiert.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Dar\u00fcber hinaus verankert \u00a7 14 Abs. 2 \u2013 4 KrZwMG neben den genannten Verpflichtungen zur Etablierung einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftsorganisation spezifische Organisationsverpflichtungen, die unter Verbraucherschutzaspekten auf das Verh\u00e4ltnis zwischen Kreditnehmer und Kreditdienstleister abzielen. Interne Richtlinien sowie Kontrollverfahren sollen immer auf die Wahrung der Rechte von Kreditnehmern und den Schutz personenbezogener Daten abgestimmt sein. Zus\u00e4tzlich wird festgelegt, dass Kreditdienstleister Vorschriften zum Schutz und zur fairen und umsichtigen Behandlung der Kreditnehmer beachten und entsprechende interne Verfahren zum Beschwerdemanagement f\u00fcr die Kreditnehmer implementieren m\u00fcssen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Um die Einhaltung rechtlicher Vorgaben sicherzustellen, haben Kreditdienstleister umfassende interne Kontroll- und \u00dcberwachungsverfahren einzuf\u00fchren. Diese beinhalten klare Regelungen f\u00fcr die Aufbau- und Ablauforganisation sowie die Einrichtung einer verantwortlichen Stelle, die f\u00fcr die angemessene \u00dcberwachung und Kommunikation der wesentlichen Risiken aus der Gesch\u00e4ftst\u00e4tigkeit zust\u00e4ndig ist. Zus\u00e4tzlich sollte eine Compliance-Stelle eingerichtet werden, deren Aufgaben in Abh\u00e4ngigkeit von Art, Umfang und Komplexit\u00e4t der Gesch\u00e4ftsaktivit\u00e4ten sowie den Ergebnissen der Risikoidentifizierung und der Gr\u00f6\u00dfe des Instituts auch einem Gesch\u00e4ftsleiter \u00fcbertragen werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ein zentrales Element der internen Kontroll- und \u00dcberwachungsverfahren ist die ausreichende IT-Ausstattung sowie die quantitative und qualitative Personalausstattung des Unternehmens. Diese gew\u00e4hrleisten die effiziente Umsetzung der festgelegten Kontrollmechanismen. Schriftlich fixierte und bei Bedarf aktualisierte Organisationsrichtlinien, die den Mitarbeitenden in geeigneter Weise bekannt gemacht werden, bilden das Fundament dieser Verfahren.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Die Richtlinien enthalten klare Regelungen f\u00fcr die Aufbau- und Ablauforganisation sowie zur Aufgabenzuweisung, Kompetenzordnung und den Verantwortlichkeiten. Zudem umfassen sie Regelungen zu internen Kontroll- und \u00dcberwachungsverfahren, um die Einhaltung rechtlicher Vorgaben (z. B. Datenschutz, Compliance) sicherzustellen. Ferner sind darin Regelungen zu Verfahrensweisen bei Auslagerungen und zur Risikoidentifizierung enthalten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Ein weiterer wichtiger Bestandteil der internen Kontroll- und \u00dcberwachungsverfahren ist die Sicherstellung einer ordnungsgem\u00e4\u00dfen Dokumentation der Gesch\u00e4fts-, Kontroll- und \u00dcberwachungsunterlagen. So wird gew\u00e4hrleistet, dass alle relevanten Prozesse nachvollziehbar sind und potenzielle Risiken fr\u00fchzeitig erkannt und adressiert werden k\u00f6nnen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Insgesamt erm\u00f6glichen diese internen Kontroll- und \u00dcberwachungsverfahren eine transparente, effiziente und rechtssichere Gesch\u00e4ftsf\u00fchrung, die auf die Identifizierung, \u00dcberwachung und Bew\u00e4ltigung wesentlicher Risiken ausgerichtet ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Beschwerdemanagement<\/strong><\/p>\n<p>In ihrer Konsultation erl\u00e4utert die EBA, dass die bestehenden Leitlinien des Joint Committe (JC) zur Beschwerdebearbeitung k\u00fcnftig auch auf Kreditdienstleister im Rahmen der Richtlinie (EU) 2021\/2167 anzuwenden sind. Die EBA argumentiert, dass die bestehenden JC-Leitlinien zur Beschwerdebearbeitung eine identische Reihe von Anforderungen darstellen, die seit vielen Jahren einheitlich f\u00fcr Finanzinstitute im gesamten Banken-, Investment- und Versicherungssektor gelten. Die Leitlinien sind daher f\u00fcr alle beteiligten Parteien von Vorteil. Durch die Anwendung der JC-Leitlinien auf Kreditdienstleister wird eine gr\u00f6\u00dfere Gewissheit \u00fcber die Relevanz und Effizienz dieser Anforderungen geschaffen und werden bessere Ergebnisse f\u00fcr die Verbraucher erzielt.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Kreditdienstleister sollen demnach eine Beschwerdemanagement-Policy etablieren, die seitens der Gesch\u00e4ftsleitung genehmigt und regelm\u00e4\u00dfig \u00fcberwacht wird. Diese zielt darauf ab, einen strukturierten, transparenten und fairen Umgang mit Beschwerden sicherzustellen, um das Vertrauen der Kunden zu st\u00e4rken und die Dienstleistungsqualit\u00e4t kontinuierlich zu verbessern. Um eine faire Bearbeitung von Beschwerden zu gew\u00e4hrleisten und Interessenkonflikte zu vermeiden, sollen Kreditdienstleister eine dedizierte Beschwerdemanagement-Funktion einrichten. Diese Funktion stellt sicher, dass Beschwerden objektiv und unparteiisch behandelt werden. Alle eingehenden Beschwerden sollen gem\u00e4\u00df den nationalen Anforderungen intern angemessen registriert werden. Dies umfasst die Erfassung des Beschwerdegrundes, der beteiligten Parteien sowie aller relevanten Informationen, um eine effiziente Bearbeitung zu gew\u00e4hrleisten. Informationen zu Beschwerden sollen den zust\u00e4ndigen Aufsichtsbeh\u00f6rden oder Ombudsstellen gem\u00e4\u00df den gesetzlichen Vorgaben und Unternehmensrichtlinien zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Die Berichte enthalten detaillierte Informationen \u00fcber die Anzahl der eingegangenen Beschwerden, deren Gr\u00fcnde, den Status der Bearbeitung sowie die ergriffenen Ma\u00dfnahmen. Die Institute sollen regelm\u00e4\u00dfig die Beschwerdedaten analysieren, um wiederkehrende Probleme und Risiken zu identifizieren. Diese Analysen unterst\u00fctzen dabei, systematische Schwachstellen zu erkennen und gezielte Ma\u00dfnahmen zur Verbesserung der Prozesse und Dienstleistungen einzuleiten. Kunden sollen klare und verst\u00e4ndliche Informationen \u00fcber die Beschwerdebearbeitungsverfahren zur Verf\u00fcgung gestellt werden. Dazu geh\u00f6ren verst\u00e4ndliche Erl\u00e4uterungen zum Beschwerdeprozess, relevante Kontaktinformationen und Hinweise auf externe Beschwerdeeinrichtungen, wie Ombudsstellen oder Verbraucherorganisationen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>Vor der Bearbeitung einer Beschwerde sollen Kreditdienstleister alle relevanten Informationen sammeln, um eine fundierte und faire Entscheidung zu treffen. Zudem soll versucht werden die Beschwerden so schnell wie m\u00f6glich zu beantworten, wobei konkrete Fristen gesetzt und den Kunden mitgeteilt werden sollen. Bei ablehnenden Entscheidungen weist das Unternehmen die Kunden auf die M\u00f6glichkeit einer weiteren Beschwerde, beispielsweise bei einer Ombudsstelle oder einer Aufsichtsbeh\u00f6rde, hin.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>In Folge der weitreichenden Anforderungen des KrZwMG, k\u00f6nnte die Parallelisierung bereits bestehender Anforderungen aus dem Kreditsektor eine zielf\u00fchrende Herangehensweise f\u00fcr Kreditdienstleister sein, um die Einhaltung der umfassenden Verpflichtungen effizient und praxisorientiert sicherzustellen.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-28139\" src=\"https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_dr_simon_grieser.png\" alt=\"\" width=\"100\" height=\"99\" srcset=\"https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_dr_simon_grieser.png 207w, https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_dr_simon_grieser-150x150.png 150w, https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_dr_simon_grieser-120x118.png 120w\" sizes=\"(max-width: 100px) 100vw, 100px\" \/>Dr. Simon Grieser<\/strong><\/p>\n<p>Partner | Banking &amp; Finance<br \/>\n+49 160 9634 3190<br \/>\nsgrieser@deloitte.de<br \/>\nEuropa Allee 91, 60486 Frankfurt am Main<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-28198\" src=\"https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_christophe_crnkovic2.png\" alt=\"\" width=\"100\" height=\"100\" srcset=\"https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_christophe_crnkovic2.png 230w, https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_christophe_crnkovic2-150x150.png 150w, https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_christophe_crnkovic2-120x120.png 120w\" sizes=\"(max-width: 100px) 100vw, 100px\" \/>Christophe Crnkovic<\/strong><\/p>\n<p>Partner | FSI Audit &amp; Assurance<br \/>\n+49 152 093 11 587<br \/>\nccrnkovic@deloitte.de<br \/>\nEuropa Allee 91, 60486 Frankfurt am Main<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><img decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-28133\" src=\"https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_maren_collmann.png\" alt=\"\" width=\"100\" height=\"101\" srcset=\"https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_maren_collmann.png 139w, https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_maren_collmann-120x122.png 120w\" sizes=\"(max-width: 100px) 100vw, 100px\" \/>Maren Collmann, LL.B.<\/strong><\/p>\n<p>Associate | Banking &amp; Finance<br \/>\n+49 175 6032867<br \/>\nmcollmann@deloitte.de<br \/>\nEuropa Allee 91, 60486 Frankfurt am Main<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong><img loading=\"lazy\" decoding=\"async\" class=\"alignleft wp-image-28126\" src=\"https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_max_weltersbach.png\" alt=\"\" width=\"100\" height=\"99\" srcset=\"https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_max_weltersbach.png 207w, https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_max_weltersbach-150x150.png 150w, https:\/\/www.debitos.com\/wp-content\/uploads\/2024\/05\/img_max_weltersbach-120x118.png 120w\" sizes=\"(max-width: 100px) 100vw, 100px\" \/>Max Weltersbach<\/strong><\/p>\n<p>Manager | FSI Audit &amp; Assurance<br \/>\n+49 151 58076059<br \/>\nmweltersbach@deloitte.de<br \/>\nEuropa Allee 91, 60486 Frankfurt am Main<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Hintergrund Am 29.12.2023 wurde das Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG) im Bundesgesetzblatt (BGBl. 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