{"id":1223,"date":"2011-12-16T14:55:48","date_gmt":"2011-12-16T13:55:48","guid":{"rendered":"https:\/\/www.debitos.de\/blog\/?p=1223"},"modified":"2011-12-16T14:55:48","modified_gmt":"2011-12-16T13:55:48","slug":"eu-richtlinie-soll-mehr-schutz-vor-willkurlichem-zahlungsverzug-bieten","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.debitos.com\/de\/news\/eu-richtlinie-soll-mehr-schutz-vor-willkurlichem-zahlungsverzug-bieten\/","title":{"rendered":"EU-Richtlinie soll mehr Schutz vor willk\u00fcrlichem Zahlungsverzug bieten"},"content":{"rendered":"<p>Mit der neuen <a title=\"RICHTLINIE 2011\/7\/EU DES EUROP\u00c4ISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES vom 16. Februar 2011 zur Bek\u00e4mpfung von Zahlungsverzug im Gesch\u00e4ftsverkehr\" href=\"http:\/\/eur-lex.europa.eu\/LexUriServ\/LexUriServ.do?uri=OJ:L:2011:048:0001:0010:DE:PDF\" target=\"_blank\">EU-Richtlinie 2011\/7\/EU<\/a> wollen die EU-Mitgliedsstaaten willk\u00fcrlichem Zahlungsverzug einen einheitlichen Riegel vorschieben und s\u00e4umige Trittbrett- und Geisterfahrer des europ\u00e4ischen G\u00fcter- und Dienstleistungsverkehrs mit sch\u00e4rferen Sanktionen ahnden. Die Richtlinie soll Gl\u00e4ubigern und vor allem kleinen und mittelst\u00e4ndischen Unternehmen mehr Schutz bieten. Diese geraten n\u00e4mlich in erster Linie in <a title=\"Liquidit\u00e4tsengpass und Insolvenz als Folge offener Rechnungen\" href=\"http:\/\/blog.debitos.de\/2011\/11\/01\/wenn-der-liquiditatfluss-stockt-insolvenz-als-folge-offener-rechnungen\/\" target=\"_blank\">Liquidit\u00e4tsengp\u00e4sse<\/a>, wenn offene Forderungen nicht sofort beglichen werden und andere Finanzierungsquellen nicht zur Verf\u00fcgung stehen.<br \/>\n<strong>Umsetzung in nationales Recht bis M\u00e4rz 2013 vorgesehen\u00a0<\/strong><br \/>\nBis zum 16. M\u00e4rz 2013 haben die Mitgliedsstaaten nun Zeit, die EU-Vorgaben in nationales Recht umzuwandeln. Mit dieser neuen Richtlinie reagierte die EU auf die stumpfen Schwerter einzelner Mitgliedsstaaten mit Hinblick auf die Bek\u00e4mpfung von Zahlungsverzug. Das Recht der Gl\u00e4ubiger soll gesch\u00e4rft werden, denn in einigen L\u00e4ndern der Europ\u00e4ischen Union m\u00fcssen Schuldner nicht einmal Verzugszinsen zahlen und die Mechanismen der Beitreibung arbeiten langsamer. Die Folge: Viele Schuldner nehmen diese f\u00fcr sie g\u00fcnstigen Darlehen dankend an und begehen bewussten Vertragsbruch, indem sie die eigenen Liquidit\u00e4tsengp\u00e4sse durch das Nicht-Bezahlen offener Rechnungen \u00fcberbr\u00fccken.<br \/>\n<strong>Richtlinie soll vor allem grenz\u00fcberschreitende Zahlungsausf\u00e4lle in der EU verhindern<\/strong><br \/>\nMit der Umsetzung der neuen EU-Richtlinie in nationales Recht erhoffen sich in erster Linie jene Unternehmen, die Erfahrungen mit grenz\u00fcberschreitenden Zahlungsausf\u00e4llen haben, eine Erleichterung und <a title=\"Professionelles Credit Management ist erfolgsentscheidend\" href=\"http:\/\/blog.debitos.de\/2011\/12\/02\/professionelles-credit-management-ist-erfolgsentscheidend\/\" target=\"_blank\">mehr Rechtssicherheit beim Forderungsmanagement<\/a>. Die Einf\u00fchrung eines einheitlichen Zahlungsziels (Zahlung der Rechnung sp\u00e4testens 60 Tage nach Rechnungsstellung) und die M\u00f6glichkeit, s\u00e4umigen Gl\u00e4ubigern in Zukunft automatisch Verzugszinsen und eine Inkassopauschale von mindestens 40 Euro berechnen zu k\u00f6nnen, sollen f\u00fcr eine ad\u00e4quate Abschreckung vor willk\u00fcrlichem Zahlungsverzug sorgen. Ebenso wichtig: Gl\u00e4ubiger sind nicht mehr in der Pflicht, ihren Schuldnern vor Berechnung von Verzugszinsen irgendeine Art der Erinnerung an die Zahlungsverpflichtung zukommen zu lassen. Ab 2013 sind Gl\u00e4ubiger daher berechtigt, Zinsen sofort nach Ablauf des Zahlungsziels einzufordern.<br \/>\n<strong>Kritische Reaktionen vom deutschen Mittelstand<\/strong><br \/>\nDas <a title=\"Forderungsmanagement - Absichern, nicht abwarten\" href=\"http:\/\/www.stadtsparkasse-duesseldorf.de\/dialogmittelstand\/index.php\/service\/42-service\/157-forderungsmanagement\" target=\"_blank\">deutsche Bauhandwerk kritisiert an der Richtlinie<\/a>, dass sie in <em>\u201eAusnahmef\u00e4llen, und nur, wenn der Gl\u00e4ubiger dadurch\u00a0nicht\u00a0erheblich benachteiligt wird\u201c<\/em>, eine Ausweitung des Zahlungsziels auf 60 Tage zul\u00e4sst. In Kombination mit einer ebenfalls neuen EU-weiten Abnahmefrist von 30 Tagen k\u00f6nnen Zahlungen so auf ganz legalem Wege bis zu 90 Tage verz\u00f6gert werden.<br \/>\n<strong>Zahlungsverzug durch richtige Rechnungsstellung vorbeugen<\/strong><br \/>\nExperten bezweifeln daher, dass die neue Richtlinie den erw\u00fcnschten Effekt erzielen kann und raten daher,\u00a0in jedem Fall klare Zahlungsfristen anzugeben \u2013 im Idealfall maximal 30 Kalendertage. Noch besser ist es, ein konkretes Zahlungsdatum in der Rechnung zu nennen und Rechnungen nat\u00fcrlich auch so fr\u00fch wie nur m\u00f6glich abzuschicken. Diese Empfehlungen gelten \u00fcbrigens auch f\u00fcr die Behandlung von Stammkunden. Aber es gibt auch Alternativen, die Unternehmern das flexible Handeln erleichtern und Handlungsspielr\u00e4ume erweitern. Hierzu geh\u00f6ren verschiedene Instrumente der Absicherung wie Zahlungsgarantien und Bankavale. Innerhalb Deutschlands ist es au\u00dferdem bereits m\u00f6glich,<a title=\"Mit Debitos flexible Einzelfallentscheidungen zum Verkauf offener Forderungen treffen\" href=\"https:\/\/www.debitos.de\/static\/6\/page.php?id=15\" target=\"_blank\">\u00a0Au\u00dfenst\u00e4nde durch flexiblen Forderungsverkauf <\/a>zeitnah in Liquidit\u00e4t umzuwandeln.<br \/>\n&nbsp;<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"Mit der neuen EU-Richtlinie 2011\/7\/EU wollen die EU-Mitgliedsstaaten willk\u00fcrlichem Zahlungsverzug einen einheitlichen Riegel vorschieben und s\u00e4umige Trittbrett- und Geisterfahrer des europ\u00e4ischen G\u00fcter- und Dienstleistungsverkehrs mit sch\u00e4rferen Sanktionen ahnden. Die Richtlinie soll Gl\u00e4ubigern und vor allem kleinen und mittelst\u00e4ndischen Unternehmen mehr Schutz bieten. 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