June 13, 2012 9:13 am

Zahlungsmoral im Bau lässt zu wünschen übrig

Nach wie vor scheint eine schlechte Zahlungsmoral das Grundgerüst der Zusammenarbeit zwischen dem Baugewerbe und der öffentlichen Hand zu sein. Die Ergebnisse einer aktuellen Umfrage des Zentralverbandes des Deutschen Baugewerbes (ZDB) deuten darauf hin, und so ist auch ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa enttäuscht, dass „die öffentliche Hand ihren Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt“. Die Zahlungsmoral der öffentlichen Auftraggeber habe sich in den letzten Jahren nicht verbessert, so Pakleppa weiter. Insgesamt fordert der Verband auch mit Hinblick auf die Umfrage unter den Mitgliedsbetrieben des Verbandes, „dass die vorleistungspflichtigen Unternehmen der Bauwirtschaft nicht für noch längere Zeiträume als unfreiwillige Kreditgeber missbraucht werden.“
Debitos verkürzt die Wartezeit bis zum Zahlungseingang
Genau für diese Situationen der unfreiwilligen Kreditgewährung wurde die Debitos Forderungsbörse geschaffen. Unternehmen haben hier die Möglichkeit, nach Erbringung ihrer Leistung und Rechnungsstellung ihre Forderungen sofort zu verkaufen. Dabei behalten verkaufende Unternehmen stets die vollständige Kontrolle über ihre Angebote, da sie Mindestpreis (=Sicherheitsnetz) und Laufzeit ihrer Auktion frei bestimmen können. Der Käufer, der die Wettbewerb zwischen aktuell über 80 Käufern mit dem höchsten Gebot gewinnt, übernimmt das Ausfallrisiko vollständig, erhält aber auch die Ertragschancen. Für das Baugewerbe heißt die konkret: ohne sich an Rahmenverträge binden zu müssen, können Forderungen gegenüber der öffentlichen Hand verkauft werden, um Liquidität für das Unternehmen zu generieren. Schließlich wollen (und müssen) Mitarbeiter, Material und Zulieferer bezahlt werden.
Umsetzung der Zahlungsverzugsrichtlinie soll Zahlungsmoral verbessern
In diesem Zusammenhang hat die europäische Politik das Problem der schlechten Zahlungsmoral im Geschäftsverkehr bereits erkannt hat. So wurde bereits 2011 die Neufassung der Regelung der Zahlungsverzugsrichtlinie von EU-Parlament und EU-Rat beschlossen. Diese muss bis zum 16. März 2013 in nationales Recht umgewandelt werden. Die EU-Vorlage sieht u.a. vor, dass öffentliche Auftraggeber sich Zahlungsfristen von mehr als 30 Tagen vertraglich nur noch in Sonderfällen einräumen lassen dürfen. Maximal gilt eine Frist von 60 Tagen. Zudem erhöht sich der Mindestzinssatz bei Verzug von 7 auf 8 Prozentpunkte. Insgesamt, so ZDB-Geschäftsführer Felix Pakleppa, solle dadurch die Zahlungsmoral verbessert und der vor allem im Baubereich herrschenden Unsitte ein Riegel vorgeschoben werden, Rechnungen erst lange nach Ablauf der Zahlungsfristen zu begleichen. Bedenkt man, dass bei der ZDB-Umfrage nur 37% der Betriebe die Zahlungsmoral der öffentlichen Hand als gut oder sehr gut, 38% sie als befriedigend und gut 25% sie gar schlecht oder sehr schlecht bewerten, wird die Dringlichkeit des Appells noch deutlicher. Immerhin: Private Auftraggeber weisen eine bessere Zahlungsmoral auf. Circa 64% der befragten Betriebe stufen diese als gut oder sehr gut ein, knapp 36 % geben die Noten befriedigend oder schlecht. Ein Grund mehr, die Chancen der Debitos Forderungsbörse schnell auch für sich zu nutzen.

Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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