December 20, 2011 10:36 am

Pfändungsschutz bei Bankkonten läuft aus

Jedes neue Jahr wird mit Silvesterknallern eingeleitet – und mitunter von Krachern begleitet. Die machen auch auf gesetzlicher Ebene ziemlichen Lärm. Umso erstaunlicher ist es, dass eine gesetzliche Neuregelung, die mehrere Millionen Bürger In Deutschland betreffen könnte, akustisch nur durch das Rattern der Kontoauszugsautomaten flankiert wird. Denn auf den Auszügen fanden sich bereits vor einigen Monaten die Hinweise auf das neue P-Konto. Das “P” steht dabei für den “Pfändungsschutz”, den Banken ihren Bestandskunden auf diesem besonderen Konto gewähren, wenn diese Kunden eine kostenlose Umwandlung ihres bisherigen Girokontos in Anspruch nehmen. Viele Banken und Sparkassen erhöhen jedoch die Kontoführungsgebühren, sobald sie ein Girokonto in ein P-Konto umwandeln. Damit umgehen sie die Kontoeinrichtungsgebühren, die sie bei einer simplen Umwandlung nicht erheben dürfen, und decken den Mehraufwand der Kontoverwaltung.
 
Das P-Konto
Grundsätzlich ist das Pfändungsschutzkonto ist ein normales Girokonto. Die Besonderheit: es hat bietet einen Pfändungsschutz in Höhe des monatlichen Pfändungsfreibetrags von 1028,89 Euro. Gläubiger dürfen also zwar immer noch das Konto pfänden, aber eben nur bis zur Grenze des Pfändungsfreibetrags. Dieser erhöht sich
 

  • für Unterhaltspflichtige um 387,22 Euro, sofern Unterhalt nur an eine Person geleistet wird
  • für jede weitere Unterhaltszahlung um je 215,73 Euro
  • um den Betrag etwaigen Kinder- oder Pflegegeldes

Im Resultat bedeutet dies, dass beispielsweise einem alleinerziehenden Elternteil mit zwei Kindern ein pfändungsfreier Betrag von insgesamt 1999,84 Euro/Monat zur Verfügung steht.
 
Die Idee hinter dem Pfändungsschutzkonto
Grundlegende Idee des Pfändungsschutzskontos ist es, das bisher notwendige Prozedere für Schuldner zu vereinfachen. So muss bis Ende 2011 bei drohender Pfändung die (Wieder)-Freigabe des Pfändungsfreibetrages auf dem eigenen Girokonto mithilfe eines Beschlusses der vollstreckenden Behörde bzw. des Vollstreckungsgerichts herbeigeführt werden. Dies kann mitunter einige Tage in Anspruch nehmen. In dieser Zeit ist ein Zugriff auf das Konto und damit auch Überweisungen für laufende Kosten nicht mehr möglich. Die Folge: Mietschulden und Verzug beim Bezahlen von offenen Rechnungen, was wiederum Verzugszinsen und die Gefahr eines weiteren Abdriftens in die Schuldenspirale nach sich ziehen kann.
 
Übergangsphase endet am 27.12.2011
Seit Juli 2010 besteht bereits die Möglichkeit für alle Girokontoinhaber, ihr bestehendes Konto kostenfrei in ein P-Konto umzuwandeln. Tatsächlich jedoch haben bisher nur knapp 250.000 Kontoinhaber davon Gebrauch gemacht. Bis 27.12.2011 ist die Umwandlung noch möglich. Danach stellt das P-Konto die einzige Alternative zur (Wieder)-Freigabe des Pfändungsfreibetrages durch einen Beschluss der vollstreckenden Behörde bzw. des Vollstreckungsgerichts dar. Schuldnerberater weisen außerdem darauf hin, dass der Anspruch auf Umwandlung in ein P-Konto auch dann gilt, wenn das Konto im Minus ist. Sobald jedoch das Pfändungsschutzkonto ein Soll aufweist, sind eingehende Einkommen nicht mehr geschützt.
 
Bedeutung des Pfändungsschutz für Gläubiger: Alternativen nutzen
Für Gläubiger bedeutet das P-Konto, dass sie mitunter andere Wege einschlagen müssen, um das ihnen zustehende Entgelt für erbrachte Leistungen zu erhalten. Wenn ein Factoring-Rahmenvertrag mit Vorfinanzierung des gesamten Jahresumsatzes (und Weitergabe des Risikos von Forderungsausfällen) aus verschiedensten Gründen nicht möglich oder unternehmerisch nicht gewünscht ist, bietet sich ein flexibler Verkauf einzelner Forderungen über die Auktionsplattform von Debitos an. “Unsere Philosophie ist denkbar einfach”, so COO Hajo Engelke. “Wir wollen Unternehmen helfen, das in oftmals wenig beachteten ausgefallenen Forderungen gebundene Kapital freizusetzen. Wird der für jede Auktion frei wählbare Mindestpreis nicht erreicht, so kommt keine Transaktion zustande. Da wir in einem solchen Fall nicht zum Erfolg beitragen konnten, stellen wir dem Verkäufer auch keinerlei Kosten in Rechnung. Dieses Modell macht unser Angebot für jedes Unternehmen äußerst attraktiv.”
 

Dieser Artikel wurde verfasst von Marcello Buzzanca

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