EU-Kommission veröffentlicht NPL-Strategieplan
Am vergangenen Mittwoch hat die EU-Kommission in Brüssel einen weitreichenden NPL-Strategieplan vorgestellt. Durch die Umsetzung dieses Plans soll verhindert werden, dass die europäischen Banken als Folge der COVID-19-Pandemie eine große Menge an ausgefallenen Krediten anhäufen. Die Kommission will so sicherstellen, dass die Geldhäuser Europas weiter in der Lage sind, private Haushalte und Unternehmen mit Krediten zu versorgen, um die Coronakrise erfolgreich zu meistern.
Exekutiv-Vizepräsident Valdis Dombrovskis der EU-Kommission macht deutlich, dass die NPL-Problematik “frühzeitig und entschlossen” angegangen werden muss, wenn die Banken Unternehmen und private Haushalte auch weiterhin unterstützen sollen: “Aus diesem Grund werden wir nun präventiv und koordinierend tätig. Die heute vorgelegte Strategie wird helfen, die Bankbilanzen von diesen Krediten zu befreien, den Kreditfluss aufrechtzuerhalten und so in Europa zu einer zügigen und nachhaltigen Erholung beizutragen.“
Die Europäische Kommission schlägt eine Reihe von Maßnahmen vor, mit denen vor allem vier Ziele verfolgt werden:
- Weiterentwicklung der Sekundärmärkte für notleidende Aktiva: Dadurch können notleidende Kredite aus den Bankbilanzen entfernt und gleichzeitig Schuldner besser geschützt werden.
- Reform der EU-Vorschriften zu Unternehmensinsolvenzen und Schuldenbeitreibung: Dies würde helfen, die verschiedenen Insolvenzrahmen in der EU einander anzunähern, und zugleich für anhaltend hohe Verbraucherschutzstandards sorgen.
- Förderung von Einrichtung und EU-weiter Zusammenarbeit nationaler Vermögensverwaltungsgesellschaften: Vermögensverwaltungsgesellschaften entlasten in Schwierigkeiten geratene Banken, indem sie diesen die Möglichkeit geben, notleidende Kredite aus ihren Bilanzen zu entfernen.
- Vorsorgliche Maßnahmen: Aufgrund der besonderen Umstände der aktuellen Gesundheitskrise sind im Rahmen der EU-Richtlinie zur Bankensanierung und -abwicklung und im Rahmen der Vorschriften für staatliche Beihilfen bei Bedarf vorsorgliche öffentliche Unterstützungsmaßnahmen zulässig.
Links EU-Kommission: Press Release, Frequently Asked Questions, Text of Communication
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