December 23, 2011 9:48 am

So erkennen Sie seriöse Inkassounternehmen

Vor kurzem haben wir darüber berichtet, dass sich bei den Verbraucherzentralen die Beschwerden über dubiose Inkassounternehmen häufen. Inzwischen hat auch die Politik reagiert und fordert schärfere Gesetze gegen unseriöse Geldeintreiber. Für den Unternehmer, der sich nicht mit sogenannten “professionellen Schuldnern” beschäftigen möchte, die jedes gesetzliche Schlupfloch kennen und ihn in den Wahnsinn treiben können, kann die Inanspruchnahme eines Inkassodienstleisters durchaus Sinn machen. Durch einfaches Outsourcing des Forderungsmanagements kann sich jeder auf seine jeweiligen Kernkompetenzen konzentrieren. Eine Alternative zum Inkasso bietet auch die Debitos Forderungsbörse, auf der offene Forderungen im Auktionsverfahren versteigert werden können.
Bei Inkassounternehmen auf Seriosität achten
Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU) hat hat einen Leitfaden herausgegeben, anhand dessen die Seriosität von Inkassodienstleistern überprüft werden kann. Die folgenden 10 Prüfsteine hat Debitos vom BDIU übernommen.

  1. Die Inkassotätigkeit ist eine gesetzlich geregelte Rechtsdienstleistung. Der Gesetzgeber hat sie im Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) an strenge Auflagen verknüpft. Natürliche Personen müssen Sachkunde in den einschlägigen Rechtsgebieten nachweisen und über mindestens zwei Jahre Praxis in der Forderungseinziehung verfügen. Sie müssen strafrechtlich unbescholten sein und in wirtschaftlich geregelten Verhältnissen leben. Juristische Personen, also Inkassounternehmen, müssen mindestens eine natürliche Person benennen, auf die die eben genannten Voraussetzungen zutreffen.
  2. Vor der Geltendmachung unterziehen seriöse Inkassounternehmen die Forderungen einer grundsätzlichen Prüfung. Wenn sie Zweifel an der Schlüssigkeit der Forderungen haben, geben sie den Auftrag wieder zurück.
  3. Inkassounternehmen suchen den Interessenausgleich zwischen Gläubiger und Schuldner. Dazu erinnern sie den säumigen Zahler – in aller Regel zunächst schriftlich – an seine Zahlungsverpflichtungen.
  4. Hat ein Verbraucher Einwände gegen eine Forderung, sollte er diese dem Inkassounternehmen mitteilen. Seriöse Unternehmen werden darauf selbstverständlich reagieren.
  5. Die dem Gläubiger entstandenen Inkassokosten sind Teil des Verzugsschadens, den der säumige Schuldner diesem ersetzen muss.
  6. Zwar sind Inkassounternehmen als Kaufleute frei darin, welche Höhe der Vergütung sie mit ihrem Auftraggeber vereinbaren. Der Schuldner muss aber nur das zahlen, was sich im Rahmen »des Üblichen und Angemessenen« bewegt. Von der Rechtsprechung weitgehend anerkannt ist eine Anlehnung an das im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelte Gebührensystem der Rechtsanwälte. Über dessen Struktur kann man sich zum Beispiel im Internet jederzeit informieren.
  7. Der BDIU verpflichtet seine Mitgliedsunternehmen zur Einhaltung sehr strenger Regeln für die ordnungsgemäße, redliche und gewissenhafte Berufsausübung. Verstößt ein Mitglied dagegen, praktiziert der BDIU verschiedene Sanktionsmöglichkeiten – von einem Verweis über eine Geldbuße bis hin zum Ausschluss aus dem Verband.
  8. Verbraucher, die ein Problem mit der Inkassosachbearbeitung eines BDIU-Mitgliedsunternehmens haben, können sich mit ihren Fragen vertrauensvoll an die Beschwerdestelle des BDIU wenden.
  9. Bei Beschwerden zur Inkassosachbearbeitung fordert der BDIU das Mitgliedsunternehmen zu einer Stellungnahme auf. Anschließend teilt der BDIU dem Verbraucher seine Einschätzung des Sachverhalts mit, die durchaus von der Meinung seines Mitglieds abweichen kann.
  10. Die Mitgliedsunternehmen des BDIU sind in einer Mitgliederliste auf www.inkasso.de veröffentlicht. Nicht zuletzt wegen der strengen Kontrolle über die Berufsausübung gilt die Mitgliedschaft im BDIU auch als ein Gütesiegel für eine seriöse Inkassotätigkeit.

 

Dieser Artikel wurde verfasst von Jens Secker

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