BGH weist Klage gegen die SCHUFA ab
Gestern verkündete der Bundesgerichtshof (BGH) das Urteil in der Klage einer Verbraucherin gegen die SCHUFA um Offenlegung der Logik zu Berechnung individueller Bonitätseinschätzungen. Der Frau war zunächst aufgrund einer SCHUFA-Auskunft die Finanzierung eines Autos verweigert worden. Daher wollte die betroffene Verbraucherin wissen, aus welchen Parametern und mit welcher Gewichtung ihr Bonitätsindex, das sogenannte Scoring, berechnet wird. Der BGH urteilte nun, dass die Wirtschaftsauskunftei die Formel zur Berechnung individueller Bonitäten nicht offenlegen muss. Damit folgt der BGH der Argumentation der SCHUFA, wonach die Formel für die Berechnung der Scorings ihr Geschäftsgeheimnis sei. Im vorliegenden Fall war die Situation besonders prekär, da zunächst eine Namensverwechslung vorlag und die Bonität aufgrund fehlender Daten zur Person im zweiten Schritt aufgrund einer Vergleichsgruppe ermittelt wurde.
Das Zauberwort heißt Transparenz
Bereits seit dem Jahr 1927 sammelt die „Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung“ (SCHUFA) Daten zur Kreditwürdigkeit von Verbrauchern und Unternehmen, die sie in erster Linie von Banken und Firmen bezieht. Dabei ist die SCHUFA strengsten Datenschutzregeln unterworfen. Während Auskünfte zu Bonitäten normalerweise bei „berechtigtem Interesse“ verkauft werden, haben Verbraucher ein Anrecht, jedes Jahr die eigene Datenübersicht nach §34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) kostenlos bei der SCHUFA zu beziehen. Hierzu raten Datenschützer auch, denn nur so können eventuelle Fehler im eigenen Datensatz umgehend korrigiert werden. Da die SCHUFA mit insgesamt 655 Millionen gespeicherten Daten zu 66,2 Millionen Personen (Stand 2012) über die größte Datenbank ihrer Art verfügt, kooperieren auch wir von Deutschlands erste Online-Forderungsbörse als SCHUFA-Vertragspartner mit dem Unternehmen. So haben Verkäufer von Forderungen unter anderem die Möglichkeit, ihr Angebot durch eine anonymisierte Portfoliostrukturanalyse anzureichern. Interessierte Käufer erhalten auf diese Weise Unterstützung bei der Bewertung von Forderungen und können daher höhere Gebote abgeben.
Bonitätsauskünfte von essentieller Bedeutung für Unternehmen
Tatsächlich sind die Bonitätsauskünfte der SCHUFA und anderer Wirtschaftsauskunfteien essentiell für ein funktionierendes Wirtschaftsleben. Schließlich sorgen sie dafür, dass Forderungsausfälle durch vorherige Prüfung der Bonität potentieller Kunden minimiert werden. Hiervon profitieren am Ende des Tages alle Kunden, denn schließlich werden die Kosten der ausgefallenen Forderungen auf die Preise für alle Kunden aufgeschlagen. Da aber auch die beste Bonitätsauskunft den Forderungsausfall nicht vollständig verhindern kann, bietet sich der Verkauf von Forderungen im transparenten Auktionsverfahren an. Der Clou für Unternehmen an diesem Verfahren ist die Reduktion des eigenen Forderungsbestands, die daraus resultierende Verkürzung der Bilanz – und die daraus folgende Verbesserung der Bonität des Unternehmens.